Mieteinahmen, Steuern, Abtretung, Nießbrauch?
Heey
Ich habe ein Haus mit einem guten Freund gekauft. Er gab mir ein Darlehen mit der bedingung, dass er die Mieteinnahmen für 3 Jahre alleine erhält. Nun sind wir in einer eigentümergemeinschaft. Das abgesprochene haben wir schriftlich ohne notar abgemacht. Ich möchte die Mieteinnahmen somit nicht versteuern, hätte dadurch auch ein paar Nachteile. Muss ich die zu 50% mir eigentlich nicht zustehenden Mieteinnahmen versteuern? Oder ist die Abtretung oder der Nießbrauch rechtens? Ist das was wir ausgemacht haben eine Abtretung oder ein Nießbrauch? Kennt sich da jemand aus?
PS: wir wohnen beide nicht in dem Haus. In allen Mietverträgen steht nur er alleine und die Mieten bekommt er auf sein Konto überwiesen. Außerdem werden die Mieten nicht mit dem Darlehen für 3 Jahre verrechnet.
2 Antworten
Du verzichtest auf deinen Anteil an den Mieteinnahmen dafür, das du ein Darlehen erhalten hast. Dieser Betrag bildet wirtschaftlich die Zinsen für das Darlehen.
Steuerlich wäre es dann so, dass du deinen Anteil an den Mieten als Einnahmen hast und die Zinsen für das Darlehen als Ausgaben. Es bleibt dir ein Anteil an der Abschreibung für das Gebäude, sodaß du aus der Vermietung einen Verlust in Höhe der jährlichen Abschreibung hast.
OK Super, auf die Denkweise hätt ich auch kommen müssen. Das ergibt total Sinn. Ich danke dir!
Wenn er die Mieteinnahmen alleine bekommt, dann muss auch nur er die versteuern. Du kannst dann halt aber auch nichts abschreiben.
Ein Steuerberater kann hier mehr dazu sagen.
Wenn er was abschreiben will, dann muss er auch Mieteinnahmen versteuern. Die hat er ja in dieser Konstellation nicht und ob das mit einem privaten Darlehen dann so funktioniert, das als Zinsen auszulegen, ist für mich zumindest zweifelhaft. Daher der Hinweis auf den Steuerberater.
auch Mieteinnahmen versteuern.
Hat er und versteuert er. Die Abtretung an seinen Freund sind dann die Zinsen für das Darlehen.
ob das mit einem privaten Darlehen dann so funktioniert, das als Zinsen auszulegen, ist für mich zumindest zweifelhaft
Wenn das Darlehen so geflossen ist, bestehen keine Zweifel.
Stimmt. Er hat es sich nun aber anders überlegt. Es ergibt sich ja auch ein Verlust.
Bei dem Anteil des GF handelt es sich um Zinsen für das Darlehen. Wenn er Eigentümer ist, kann er auch die Afa geltend machen.