Steuern zahlen auf lebenslanges Wohnrecht?

3 Antworten

nein, natürlich musst du keine steuern darauf zahlen

ich würde das aber nicht kaufen

Wem ein Wohnrecht eingeräumt wird, der wird steuerlich behandelt wie ein Beschenkter. Versteuern muß also der Veräußerer.

Hier gelten die Freibeträge und die Prozentsätze des Erbschaft- und Schenkungsteuergesetzes.

Das Wohnrecht muß entsprechend den Regelungen des Bewertungsgesetzes bewertet werden. Die von Dir angewendete Formel wird aber akzeptiert.

Da es sich um eine hohe Summe handeln könnte, kann gewählt werden, ob man die Steuer auf einmal zahlt oder in eine jährliche Besteuerung umwandeln möchte.

Es sollte auf jeden Fall ein Steuerberater hinzugezogen werden.

Warum solltest du Steuern auf nicht existente Einkünfte zahlen? Du hast das Haus zu einem guten Kurs gekauft - fertig!

Das lebenslange Wohnrecht muss natürlich nachweislich - am besten auf dem Kaufvertrag in Anwesenheit des Notars beurkundet werden.