Steuern zahlen auf lebenslanges Wohnrecht?
Hallo,
ich möchte ein Haus erwerben, dessen Eigentümer (ein älteres Ehepaar) den Kaufpreis entsprechend reduziert und dafür ein lebenslanges Wohnrecht haben möchte.
Die Minderung des Kaufpreises für das Wohnrecht errechnet sich durch den möglichen Mietpreis * der voraussichtlichen Lebensdauer.
Bei einem angenommenen Mietpreis von 1.500,-- mtl. - wie und von wem muss das versteuert werden?
Wenn ich tatsächliche Mieteinnahmen hätte, müsste ich diese selbstverständlich versteuern.
Da aber die fiktive errechnete Miete den Kaufpreis mindert hoffe ich, dass ich darauf nicht auch noch Steuern zahlen muss, denn wenn ich den vollen KP zahlen würde ohne Wohnrecht, könnte ich ich zumindest bei Mieteinnahmen die Zinsen dagegen rechnen.
Kann mir jemand sagen, ob ich der das ältere Ehepaar Steuern auf die fiktive Miete zahlen muss?
Lieben Dank für Eure Antworten
3 Antworten
nein, natürlich musst du keine steuern darauf zahlen
ich würde das aber nicht kaufen
Wem ein Wohnrecht eingeräumt wird, der wird steuerlich behandelt wie ein Beschenkter. Versteuern muß also der Veräußerer.
Hier gelten die Freibeträge und die Prozentsätze des Erbschaft- und Schenkungsteuergesetzes.
Das Wohnrecht muß entsprechend den Regelungen des Bewertungsgesetzes bewertet werden. Die von Dir angewendete Formel wird aber akzeptiert.
Da es sich um eine hohe Summe handeln könnte, kann gewählt werden, ob man die Steuer auf einmal zahlt oder in eine jährliche Besteuerung umwandeln möchte.
Es sollte auf jeden Fall ein Steuerberater hinzugezogen werden.
Warum solltest du Steuern auf nicht existente Einkünfte zahlen? Du hast das Haus zu einem guten Kurs gekauft - fertig!
Das lebenslange Wohnrecht muss natürlich nachweislich - am besten auf dem Kaufvertrag in Anwesenheit des Notars beurkundet werden.