Sollten wir die Abtretung des Auszahlungsanspruchs bei der Hausfinanzierung unterschreiben?

3 Antworten

Nur die Abnahme einer Leistung berechtigt zur Rechnungsstellung. Eine Abnahme macht man mit dem Bauleiter und dem ausführenden Unternehmen zusammen. Wenn die Abnahme aufgrund von Mängeln verweigert wird, gibts auch keine Rechnung und folglich kein Geld. Also: Das könnt ihr ruhig unterschreiben.

danke für deine Antwort. Wir haben uns auch nochmal informiert und haben das jetzt unterschrieben. Es ist nunmal nicht so einfach das alles, wenn man das vorher noch nie gemacht bzw. nichts damit zu tun hat.

Also die Auszahlung läuft auch nach Baufortschrit und liegt somit auch in unseren Händen. So gesehen kann man sowas doch unterschreiben oder?

Gelder aus der Bankfinanzierung fließen "nach Baufortschritt". Es muss also jeweils der Bauzustand beschrieben und dokumentiert werden, bevor die nächste Ratenzahlung frei gegeben wird. Ein Bauträger sollte das Procedere kennen. Wenn er darüber hinaus vorzeitig Geld haben will, ist "SEHR GROSSE VORSICHT" angesagt.

Die Bank müsste aber auch eigentlich einen solchen Zahlungsplan mit ausgefertigt haben.

Also die Auszahlung läuft auch nach Baufortschrit und liegt somit auch in unseren Händen. So gesehen kann man sowas doch unterschreiben oder?

@Katholi

Wenn ihr das nicht unterschreibt, fließt eben kein Geld. Das wäre dann eine Patt-Situation