Mietbürgschaft in Deutschland Kriterien

4 Antworten

Als Vermieter würde ich mich nicht darauf einlassen. Denn nur wenn der Mietbürge auch in Deutschland wohnt hätte ich einen direkten Zugriff. Aber weshalb geben Dir Deine Eltern kein Geld mit, das Du dann dem Vermieter als Barkaution anbieten kannst?

mirko94 
Fragesteller
 01.05.2014, 13:27

Wie meinst du das mit Barkaution? Zusätzlich zur Kaution die man ja sowieso bezahlen muss noch eine hinterlegen? Oder einfach ein paar Monate im Voraus bezahlen?

Nemisis2010  01.05.2014, 13:40
@mirko94

Eine Barkaution heißt einfach, daß Du dem Vermieter die Sicherheitsleistung, also die Kaution bar übergibst und der Vermieter muß diese dann getrennt von seinem Vermögen bei der Bank anlegen. Die Zinsen hieraus würden Dir dann auch nach Mietvertragsende zustehen. (Aber diese sind zur Zeit sehr mager, nur max. 0,5 %)

Evtl. wäre der Vermieter auch bereit eine Mietbürgschaft von einer deutschen Bank zu akzeptieren.

Das Modell der "Kautionskasse" ist mMn nicht zu empfehlen und für beide Seiten, also Vermieter und Mieter im Grunde nachteilig. Allerdings empfehlen gerne die Makler die "Kautionskasse", aber nach meinem Kenntnisstand bekommen sie von dort für die Empfehlung auch eine kleine Provision.

http://de.wikipedia.org/wiki/Mietsicherheit

mirko94 
Fragesteller
 01.05.2014, 15:39

Danke :) Also soweit ich das jetzt verstanden habe brauch ich also gar keine Mietbürgschaft wenn ich die Barkaution hinterlege? auch wenn ich noch keine Gehaltsnachweise vorlegen kann? Und ist diese Barkaution getrennt von der normalen Kaution zu sehen oder ist das das gleiche? Sorry wenn ich viele Fragen stelle aber ihr Deutschen macht das alles immer so genau und kompliziert ;)

Nemisis2010  01.05.2014, 17:39
@mirko94

Wenn Du eine ausreichende Barkaution (2 bis 3 Monatsmieten) erbringst kann der Vermieter keine weitere Kaution, aber auch keine Mietbürgschaft verlangen. Die Höhe der Kaution legt der Vermieter fest, sie kann 2 aber auch 3 Monatsmieten betragen. Ist aber von Vermieter zu Vermieter unterschiedlich. Die Kaution dient dem Vermieter als Sicherheit. Nach Ende der Mietzeit muß er sie ja auch wieder zurückzahlen.

Gesetzlich kannst Du die Kaution auch in 3 monatlichen Raten zahlen. Die erste Rate ist zu Mietbeginn, die 2. Rate mit der Mietzahlung im 2. Monat, die 3. Rate mit der Mietzahlung im 3. Monat zur Zahlung fällig.

Gehaltsnachweise wirst Du evtl. dennoch brauchen, denn sie weisen nach, daß Du bzw. ihr die laufenden monatlichen Mieten zahlen könnt.

mirko94 
Fragesteller
 01.05.2014, 19:22
@Nemisis2010

super jetzt haben wir schon ein bisschen mehr Klarheit :) Danke. Eine letze Frage hab ich noch.. kann als "Einkommen" eventuell auch der monatliche Unterhalt von seiten des Vaters gelten? Wäre eigentlich genug um monatlich Miete und Lebenskosten zahlen zu können

Nemisis2010  01.05.2014, 19:26
@mirko94

ja sicher, wenn Du diese regelmäßigen Zahlungen z.B. durch Kontoauszüge oder durch eine schriftliche Erklärung Deines Vaters nachweisen kannst.

Da der Vermieter bei Leuten mit Wohnsitz im Ausland kaum vollstrecken kann, wird praktisch jeder Vermieter einen Bürgen mit Wohnsitz in Deutschland und entsprechend nachweisbarer Bonität verlangen...

Es gibt die Bankbürgschaft, die deine Eltern in Italien bei einer italienischen Bank beantragen können und dem Vermieter sowohl Mietrückstände wie auch Sachbeschädigungen erstatten. Der Vorteil ist man kann die Bankbürgschaft zeitlich auf den Berlinaufenthalt begrenzen und man vermeidet Probleme mit dem Vermieter bei Auszug aus der Wohnung.

Warum stellst Du die Frage nicht an der Stelle, wo auch die Mietbürgschaft in Anspruch genommen werden soll?

Tillmann1  01.05.2014, 13:19

Weil diese Seite dafür da ist, solche Fragen hier stellen zu können? Nur mal so als Idee...

MagicKay  01.05.2014, 13:26
@Tillmann1

Du hast denn Sinn dieser Seite und den meiner Antwort nicht verstanden, oder?

Du hast eine Frage, die Kenntnis der AGB und Vorgaben des jeweiligen Unternehmens erfordert. Und daher kann das am besten die Stelle beantworten, die die AGB und Vorhaben kennt: Das Unternehmen selbst.

Tillmann1  01.05.2014, 13:32
@MagicKay

Du hast zunächst mal nicht verstanden, dass ich gar keine Frage habe...

Ferner hast Du nicht verstanden, dass der Fragesteller noch gar keine konkrete Wohnung im Blick hat, sondern nur allgemein fragt...

Erzähl DU mir also nicht, was ICH nicht verstanden habe, wenn Du selbst offensichtlich überhaupt nichts verstehst...

MagicKay  01.05.2014, 13:44
@Tillmann1

Na dann...viel Spaß beim Warten auf verlässliche Aussagen, Kindchen.

Tillmann1  01.05.2014, 13:46
@MagicKay

Du bist ja noch nicht mal fähig, zu erkennen, dass ich nicht der Fragesteller bin... :-D Aber manche Leute sind eben nichtmal dazu fähig...

Ich bin übrigens 44, Schnöselchen...

mirko94 
Fragesteller
 01.05.2014, 15:51
@Tillmann1

Stimmt ich hab nur allgemein gefragt.