Wie teuer und wie groß darf meine Wohnung sein, wenn ich BaFög bekomme?
Hallo, Ich mache zur Zeit eine schulische Ausbildung zur Kinderpflegerin, die ich im Mai beende. Anschließend mache ich noch die dreijährige schulische Ausbildung zur Erzieherin. Momentan bekomme ich 216€ BaFög und somit den höchstmöglichen Betrag. Im Juni werde ich 18 und habe anschließend vor dieses Jahr noch von zu Hause auszuziehen. Ich weiß, dass das sehr früh ist und man es schwieriger hat, wenn man alleine wohnt, aber es hat seine Gründe. (Nein, nicht weil meine Eltern ja so doof sind und ich einfach keine Lust mehr auf die habe, sondern tiefsinnigere und ernstzunehmendere!!!)
Meine Frage ist jetzt, ob mir jemand sagen kann, ob es eine Begrenzung für die Quadratmeterzahl und die Miethöhe gibt, die das BaFög-Amt vorgibt?
Ich bekomm doch dann auch mein Kindergeld ausgezahlt oder?
Vielen Dank im Vorraus :-)
2 Antworten
... ob es eine Begrenzung für die Quadratmeterzahl und die Miethöhe gibt, die das BaFög-Amt vorgibt?
So was gibt's nicht. Statt der 216 € erhältst Du dann 465 € mtl. Damit musst Du dann klarkommen.
Möglich ist dann noch eine Art Mietzuschlag nach § 27 Abs. 3 SGB II (JobCenter oder Arge; die weiteren Voraussetuzungen können vllt HartzIV-Experten benennen). Wohngeld ist in aller Regel nicht drin.
Das KG sollten Dir Deine Eltern auszahlen, solltest Du also zusätzlich haben. Verweigern sie dies, kannst Du Dich selbst an die Familienkasse (oder wen auch immer) wenden.
Gern geschehen. :)
Ergänzend zu Steelers Antwort:
Der Zuschuss zu den ungedeckten Mietkosten nach § 27 Abs. 3 SGB II kommt (dauerhaft) nur in Frage, wenn die Wohnung angemesen ist UND du ggü. dem Jobcenter einen wichtigen Grund für den Auszug nachweisen machen kannst (unterschiedliche Lebensphilosophien reichen da bspw. nicht aus ^^). Anderfalls musst du mit BAföG und ggf. Kindergeld auskommen.
Es gibt mehrere wichtige Gründe (häusliche Gewalt dürfte da ausreichen, wollte nur nicht auf die "Mitleidsnummer" machen.)
Dankeschön :-)
Von den 465€ wusste ich, hab' aber gedacht, dass das nur gilt, wenn man unter 18 ist und bereits nicht mehr zu Hause wohnt.
Dankeschön :-)