Kindergeld über 18 Jahre auch, wenn Ausbildung im Ausland?

7 Antworten

Hallo,

ich weiß es nicht 100%ig, aber ich denke schon, dass die Eltern das Kindergeld für ihr über 18jähriges Kind, welches sich in Ausbildung befindet, bekommen, auch, wenn die Ausbildung im Ausland absolviert wird.

Die Eltern wohnen ja in Deutschland und sie sind Empfänger des Kindergeldes.

Wenn das Kind noch bei den Eltern im Inland gemeldet ist, wird auch noch Kindergeld gezahlt

Kindergeld an im Ausland lebende Kinder wird gezahlt, wenn die Kinder unter 25 jahre sind und eine Berufsausbildung absolvieren. Dabei kommt es zu einer Ländergruppeneinteilung. Je nach Aufenthalt, kann das Kindergeld bis zu 1/3 gekürzt werden.

Um die Frage zu beantworten, muss man wissen, welche Ausbildung, wo , wie lange?

Eine Ausbildung bis zu einem Jahr oder in EU/EWR wäre problemlos. Ist die Familienkasse der Auffassung, dass Du Deinen Wohnsitz in einem Drittstaat begründet hast (Studium in den USA ohne ausreichende Aufenthalte in Dt.), können Deine Eltern immer noch den Kinderfreibetrag bekommen.

Dann gehen wir mal von einem Studium im Drittland aus.

Frag mal Deine Eltern, ob sie eine Steuererklärung abgeben und bei der Günstigerprüfung den Freibetrag bekommen oder das Kindergeld behalten. Ist es der Freibetrag, behalten sie den. Die Höhe richtet sich dann aber nach der Ländergruppe.

http://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/BMF_Schreiben/Steuerarten/Einkommensteuer/2013-11-18-auslaendische-verhaeltnisse-laendergruppeneinteilung-2014.pdf?__blob=publicationFile&v=1

Kindergeld: Es kommt darauf an, ob der Wohnsitz beibehalten wird und Dt. nicht nur zu Besuchszwecken aufgesucht wird.

Gewertet wird nur der Zeitraum zw. Beginn und Ende des Studiums. Die Zeit davor und danach spielt keine Rolle.

Urteile:

BFH 23.11.2000, VI R 107/99

BFH 28.4.2010, III R 52/09

Vielen Dank für das Freundschaftsangebot. Ich lehne diese Angebote aber immer ab, weil ich sonst über sämtliche Aktivitäten der Freunde informiert werde.

@Alfred06

FG Baden-Württemberg 16.1.2012, 6 K 4588/09

FG München 22.12.2008, 10 K 3104/07

@Alfred06

Danke für die Anerkennung. Zu dem Link auf die Geldtipps wäre noch anzumerken, dass die BFH-Urteile noch gelten. Da der Artikel von 2011 stammt, treffen die Angaben zum Einkommen nicht mehr zu.

Wenn die Eltern in Deutschland ihren Wohnsitz haben und auch hier gemeldet sind,haben sie auch Anspruch auf Kindergeld,auf jeden Fall,wenn die Ausbildung in der EU - stattfindet !