Mietbürgschaft - wie kommt man da raus?
Ich habe vor Jahren mit meiner Tochter einen Mietvertrag als Zweitmieterin unterschrieben. Da sie Studentin war und über kein Einkommen verfügte, habe ich mit ihr zusammen den Mietvertrag unterschrieben. Nun kann sie ihre Miete nicht mehr zahlen. Ich habe den Vermieter gefragt, wie ich aus dem Mietvertrag rauskomme. Mir wurde gesagt, das sei nicht möglich, es sei denn, wir würden gemeinschaftlich den Mietvertrag kündigen. Stimmt das? Was mache ich, wenn sie das nicht will? Wie lange kann ich für die Miete vom Vermieter in Anspruch genommen werden? Was kann ich tun?
3 Antworten
Als Bürge kannst du den Mietvertrag von Deiner Seite schriftlich aufkündigen.. , es liegt denn dem Vertragspartner anheim, den Mietvertrag mit deiner Tochter weiterzuführen oder diese Kündigung insgesamt zu betrachten, da die Bürgschaft aufgekündigt ist.Die Fristen sind jedoch einzuhalten.
Du verwechselst offensichtlich die Begriffe Bürge und Mieter.
Wenn Du im Vertrag zusammen mit Deiner Tochter als Mieter stehst haftet Ihr beide gesamtschuldnerisch dem Vermieter gegenüber. Und das jeder zu 100 % und so lange der Vertrag besteht.
Ohne die Zustimmung Deiner Tochter und dem Vermieter kommst Du nicht aus dem Vertrag.
Es bleibt nur was dir gesagt wurde, die gemeinsame Kündigung des Vertrages.
Stimmt Deiner Tochter dieser nicht zu kannst Du sie darauf verklagen.
Ihr könnt nur gemeinschaftlich den Vertrag kündigen. Du kannst dauerhaft in Anspruch genommen werden.
Dumm die Sache, Verträge sind einzuhalten.