Mietbürgschaft - wie kommt man da raus?

3 Antworten

Als Bürge kannst du den Mietvertrag von Deiner Seite schriftlich aufkündigen.. , es liegt denn dem Vertragspartner anheim, den Mietvertrag mit deiner Tochter weiterzuführen oder diese Kündigung insgesamt zu betrachten, da die Bürgschaft aufgekündigt ist.Die Fristen sind jedoch einzuhalten.

Du verwechselst offensichtlich die Begriffe Bürge und Mieter.

Wenn Du im Vertrag zusammen mit Deiner Tochter als Mieter stehst haftet Ihr beide gesamtschuldnerisch dem Vermieter gegenüber. Und das jeder zu 100 % und so lange der Vertrag besteht.

Ohne die Zustimmung Deiner Tochter und dem Vermieter kommst Du nicht aus dem Vertrag.

Es bleibt nur was dir gesagt wurde, die gemeinsame Kündigung des Vertrages.

Stimmt Deiner Tochter dieser nicht zu kannst Du sie darauf verklagen.

Ihr könnt nur gemeinschaftlich den Vertrag kündigen. Du kannst dauerhaft in Anspruch genommen werden.

Dumm die Sache, Verträge sind einzuhalten.