Absichtserklärung für Mietvertrag bindend?

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Hier dürfte zunächst entscheidend sein, ob es sich um eine Absichts- oder eine Verpflichtungserklärung handelt. Genau festmachen kann man das an der Formulierung. Wenn du nach der Formulierung die Wohnung mieten "willst", dann ist das eine Absichtserklärung, die nicht bindend ist. Wenn du nach der Formulierung die Wohnung mieten "wirst", dann ist das im Grundsatz eine Verpflichtungserklärung.

Und nein, du kannst dir weitere Wohnungen anschauen. Auch eine Verpflichtungserklärung kannst du jederzeit bis zur Annahme durch den Vertragspartner zurückziehen.

Grundsätzlich kommt ein Vertrag durch zwei übereinstimmende Willenserklärungen zustande. Da kein Datum für die Bindung an deine Zusage vereinbart wurde, kannst du diese Zusage jederzeit zurückziehen bzw. durch eine neue ersetzen. Das kannst du so lange machen, bis die Willenserklärung des Vermieters vorliegt.

Im Übrigen halte ich auch eine Verpflichtungserklärung für rechtlich kaum durchsetzbar. Diese wäre nur dann durchsetzbar, wenn dir der Vertrag in Gänze bekannt gewesen wäre. Dies war sicherlich nicht der Fall. Schon von daher haben wir wiederum keine zwei übereinstimmenden Willenserklärungen und damit keinen Vertrag.

Genau nach dieser Information habe ich gesucht, danke! Es handelt sich nach deiner Definition dann wohl um eine Verpflichtungserklärung, da formuliert wurde "wir werden den Mietvertrag unterzeichnen". Aber eben nur einseitig...

So eine Erklärung kann überhaupt nicht bindend sein, weil der genaue Vertragstext zu diesem Zeitpunkt nicht bekannt ist. Darin können Dinge enthalten sein, die einfach innerhalb des Mietverhältnisses untragbar sind und einen deswegen vom Abschluss abhalten.

Bspw.: Wohnung ist in einem Turm mit 8 Stockwerken. Um den Aufzug zu entlasten, bekommt man als Auflage, dass man den Aufzug nicht benutzen darf, weil die gemietete Wohnung im 3. Stock ist.

Oder es wurde zugesagt, dass ein Reinigungsservice für die Sauberhaltung zuständig ist und im Mietvertrag steht plötzlich, dass man doch selber ran muss. (u. ä.)

Zudem ist kann auch die Frist sehr bedeutsam sein. Wenn man sich heute verpflichtet, die Wohnung zu mieten, wenn alles klar ist und der Vermieter braucht drei Wochen lang, um Auskunft einzuholen etc. Läßt man womöglich alle anderen Gelegenheiten sausen und am Ende bekommt man gesagt, tut uns leid, aber mit Ihnen nicht.

Wichtig ist in so einem Fall nur, dass man, wenn man ein anderes Wohnungsangebot bekommt, beim ersten nochmal nachfragt und erklärt, dass man sofort die Zusage braucht und wenn diese nicht möglich ist, man von der Verpflichtung zurück tritt. Das gibt dem Vermieter auch die Chance, alle weiteren Arbeiten im Zusammenhang mit dem Mietvertrag einzustellen.

Der Hintergrund für diese Verpflichtungserklärung dürfte wohl eher im Bereich Datenschutz zu suchen sein. Der Vermieter holt Auskünfte ein und speichert Personen bezogene Daten. Das darf er eigentlich nur, wenn die konkrete Absicht besteht, dass ein Mietvertrag abgeschlossen werden soll. Mit dieser Verpflichtungserklärung kann der Vermieter das belegen.

Andernfalls könnte man die Daten der Selbstauskünfte von x-beliebig vielen Bewerbern speichern und auf Dauer aufbewahren. Das würde mit Sicherheit beanstandet, wenn die Wohnungsgesellschaft mal dahin gehend überprüft wird. Kann man im Falle einer solchen Überprüfung aber belegen, dass es ein konkretes Interesse gibt, vom Mieter auch bekundet, dass ein Mietvertrag geschlossen wird, ist die Sache sauber. In jedem Fall müssen solche Daten wieder gelöscht werden, wenn der Vertrag nicht zustande kommt.

Hab mich mal bissl schlau gemacht und laut diversen Rechtsseiten löst der sogenannte "Letter of Intent" also die Absichtserklärung keine Verpflichtung zum unterzeichnen eines Mietvertrags aus. 

Meiner Meinung nach ist dieser Vertrag also nicht unbedingt bindend.

Ich kenne mich mit dem deutschen Vertragsrecht nicht aus. Da wo ich herkomme kann aber in so einem Fall ausservertraglicher Schadensersatz gefragt werden.

@whabifan

Ich kenne mich da auch nicht wirklich aus. Ich hatte mich nur kurz im Internet bissl schlau gemacht.

Wie lange ist die Frist?

Frist? Es gibt keine Frist - sobald die Unterlagen akzeptiert wurden soll der Vertrag aufgesetzt werden. Oder was meinst du genau? Danke schon mal! 

@faebe

Ja aber du hast doch sicher eine Frist gesetzt? Wenn der Typ sich nicht mehr meldet dann muss deine Erklärung ja irgendwann verfallen, ansonsten wartest du ja ewig. Wenn dem so sei macht das die Sache extrem kompliziert und man müsste einen Blick in die Rechtssprechung werfen. Ansonsten denke ich solltest du 3 Tage warten und dir dringend überlegen wie du die Gültigkeit deines Vertrages anfechtes. Handelt es sich um eine Privatperson?