Unser neuer Mietvertrag nennt als Mietbeginn "voraussichtlich Mitte November" - nun soll Übergabe und Miete zw. 1. und 15. sein. Ist das rechtens?

5 Antworten

Da wollte der Vermieter wohl ganz sichert gehen um keine Schadenersatzforderungen zu bekommen.

Das ist meiner Meinung nach noch kein Mietvertrag, allenfalls ein Vorvertrag mit der Absicht etwas zu mieten.

Allerdings sollte man sich überlegen ob man so etwas unterschreibt, zumindest hätte ich ein Datum verlangt wann man spätestens einziehen kann und ohne dieses voraussichtlich.

marius2111 
Fragesteller
 10.09.2015, 12:59

Stimmt, da habe ich beim Unterschreiben nicht aufgepasst.

Sie denken also, dieser Vertrag ist nichtig ohne konkretes Datum? Aus meiner Sicht müsste auf jeden Fall noch ein genaues Datum ausgehandelt und hinzugefügt werden - so dass der Mietvertrag um ein genaues Datum ergänzt wird. Aber weder ich noch der Vermieter sollten einseitig einfach eines festlegen können aus meinem Rechtsverstehen heraus. Stimmt das so?

johnnymcmuff  10.09.2015, 13:14
@marius2111

Ich bin kein Jurist um beurteilen zu können ob das jetzt nichtig ist oder als Vormietvertrag gilt.

Hier mal ein Link zu Vormietvertrag und dem rechtlichen Status:

http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/v1/vorvertrag.htm

Ich würde halt vorschlagen sich noch mal in Ruhe mit dem Vermieter zusammenzusetzen und entweder einen Vormietvertrag abzuschließen oder einen Mietvertrag mit eindeutigem Beginn.

Meiner Meinung nach, stellt diese Angabe schon einen Widerspruch zum § 535 BGB dar. Wie soll der Vermieter - laut Gesetz - die Mietsache während der Mietzeit zur Verfügung stellen, wenn die Mietzeit, bzw. der Mietbeginn gar nicht definiert ist?

Die Angabe "voraussichtlich" sagt erst einmal wenig aus. Das könnte der 01.11.2015 sein, vielleicht aber auch erst der 01.06.2016.

Selbst wenn er einen Termin Mitte November anbietet, wäre er ja aufgrund der schwammigen vertraglichen Vereinbarung gar nicht daran gebunden.

marius2111 
Fragesteller
 10.09.2015, 13:15

Danke für die Antwort.

Das würde also heißen, wir könnten den Vertrag anfechten oder auf ein beidseitig akzeptiertes Datum bestehen. Meine Frau ist mit den Nerven ziemlich durch, vielleicht biete ich dem Vermieter auch eine Aufhebung an wegen unseres jetzt doch schon länger andauernden Streits.

ChristianLE  10.09.2015, 13:19
@marius2111

Inwiefern der Vertrag hierdurch anfechtbar ist, kann ich nicht sagen. Das wäre ein Fall für einen Fachanwalt.

Unser neuer Mietvertrag nennt als Mietbeginn "voraussichtlich Mitte November

Das ist meiner Ansicht nach nicht konkret genug.

marius2111 
Fragesteller
 10.09.2015, 11:40

Sehe ich auch so - ist mir beim Unterschreiben aber nicht weiter aufgefallen da das Gebäude noch im Bau ist. Man hatte isch nett unterhalten und es hiess, dass man vermutlich einige Tage vor dem 1.12. einziehen könne.

DarthMario72  10.09.2015, 13:36
@marius2111

Und da der Vertrag noch nicht ausreichend genug konkretisiert ist, gibt es noch keine zwei übereinstimmenden Willenserklärungen und demnach noch keinen wirksamen Vertrag.

DarthMario72  10.09.2015, 21:46
@DarthMario72

Was mich noch interessieren würde: habt ihr bei der Höhe der Miete auch gesagt, so um die 500 € oder wart Ihr da konkreter?

Rechtens ist das, z. B. wenn die Wg. heute noch nicht bezugsfertig ist.


marius2111 
Fragesteller
 10.09.2015, 11:42

Ja, sie ist noch im Bau. Aber jetzt konkretisiert der Vermieter das Datum des Einzugs einseitig und verlangt einen Termin "zwischen 1. und 15. November". Der 15. wäre ja Monatsmitte, der erste hingegen wäre ein großer Unterschied mit deutlicher finanzieller Mehrbelastung

herja  10.09.2015, 11:48
@marius2111

Das war doch von vorn herein klar, wenn man ein Mietvertrag unterschreibt der nur voraussichtlich Mitte November bezugsfertig wird. Der 1. - 15. November entspricht ja auch voraussichtlich Mitte November.

marius2111 
Fragesteller
 10.09.2015, 13:18
@herja

Genau wie der 30.11., korrekt. Die Frage ist ja eher, ob das einseitig konkretisiert werden darf. So könnte ich ja auch sagen: "Ich teile hiermit mit, zum 29.11. einzuziehen."

herja  10.09.2015, 17:44
@marius2111

Nein, das darf nicht einseitig passieren oder du bist damit einverstanden.

Du und der Vermieter können also gemeinsam einen Einzugstermin festlegen.

So lange noch kein konkretes Einzugsdatum genannt wird, besteht ja noch keine übereinstimmende Willenserklärung. Von einem gültigen Vertrag kann also noch keine Rede sein.

marius2111 
Fragesteller
 10.09.2015, 13:17

Vielen Dank für die Antwort. Das klingt als könnte der Vertrag angefochten werden - oder eine beidseitig akzeptierte Konkretisierung gefordert werden.