Wann muss man die Mietkaution zahlen?

11 Antworten

Ich suche derzeit eine Wohnung und frage mich wann genau die Kaution bezahlt werden soll. Mal angenommen ich finde jetzt eine Wohnung, unterschreibe den Mietvertrag und das Mietverhältnis fängt am 1 Juni an, heißt das das ich dann erst am 1. Juni die Kaution bezahlen muss ?

Mit der ersten Miete ist die erste rate von drei Raten fällig.

Es gibt sogar ein Gesetz dazu, selbst wenn im Mietvertrag etwas anderes steht.

§ 551 Begrenzung und Anlage von Mietsicherheiten

(1) Hat der Mieter dem Vermieter für die Erfüllung seiner Pflichten Sicherheit zu leisten, so darf diese vorbehaltlich des Absatzes 3 Satz 4 höchstens das Dreifache der auf einen Monat entfallenden Miete ohne die als Pauschale oder als Vorauszahlung ausgewiesenen Betriebskosten betragen.

(2) Ist als Sicherheit eine Geldsumme bereitzustellen, so ist der Mieter zu drei gleichen monatlichen Teilzahlungen berechtigt. Die erste Teilzahlung ist zu Beginn des Mietverhältnisses fällig.

(3) Der Vermieter hat eine ihm als Sicherheit überlassene Geldsumme bei einem Kreditinstitut zu dem für Spareinlagen mit dreimonatiger Kündigungsfrist üblichen Zinssatz anzulegen. Die Vertragsparteien können eine andere Anlageform vereinbaren. In beiden Fällen muss die Anlage vom Vermögen des Vermieters getrennt erfolgen und stehen die Erträge dem Mieter zu. Sie erhöhen die Sicherheit. Bei Wohnraum in einem Studenten- oder Jugendwohnheim besteht für den Vermieter keine Pflicht, die Sicherheitsleistung zu verzinsen.

(4) Eine zum Nachteil des Mieters abweichende Vereinbarung ist unwirksam

Wenn der Mietvertrag am 1. Juni Beginnt mußt Du am 1. Juni 1/3 der Kaution zahlen.

Die andere 2/3 jeweils zusammen mit den Mietzahlungen der Folgemonate.

Solltest Du die Provision meinen, die ist nach Vertragsabschluß, in voller Höhe, fällig.

So steht's im Gesetz, DH

ja, das heißt es. Manche Vermieter lassen sich auf Ratenzahlung ein, muss aber nicht sein.

Manche Vermieter lassen sich auf Ratenzahlung ein, muss aber nicht sein.

Muß er, da gesetzlich zulässig.

Manche Vermieter lassen sich auf Ratenzahlung ein, muss aber nicht sein.

Deine Antwort so wie die 5 Daumen hoch müssen auch nicht sein.

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Wenn vertraglich eine Mietkaution vereinbart ist, ist diese mit der ersten Mietzahlung zu zahlen. Der Mieter hat aber die Möglichkeit die Kaution in drei Raten zu zahlen. Das ist gesetzlich so verankert.

Bevor nicht die Unterschriften beider Parteien auf dem Vertrag vorliegen, ist keine Kaution zu übergeben. Mit vertraglichen Mietbeginn wird die Kaution fällig, entweder voll umfänglich, das wäre dein guter Wille, oder als 1. Rate in Höhe eines Drittels der Kaution, das wäre die gesetzliche Forderung. Übergibst du die Kaution oder Teilkation nicht zum Mietbeginn, ist der Vermieter berechtigt außerordentlich und fristlos zu kündigen.