Mietminderung bei Vertragsbruch?
Hallo,
eigentlich hätte ich heute am 01.02 die Schlüssel für meine neue Wohnung bekommen müssen. Der Vertrag besagt, dass das Mietverhältnis zum 01.02 beginnt.
Der Vermieter hat jedoch erst heute mit den alten Mietern die Übergabe der Wohnung gemacht und ich keine.
Somit habe ich zum heutigen Tag keinen Zugang zu meiner Wohnung bekommen.
Das nächste Problem ist:
In meiner Wohnung müssen bauliche Maßnahmen vollzogen werden. Eine Wand wurde noch nicht verputzt (siehe Bild unten) und die Dunstabzugshaube muss ausgetauscht werden. Dies wird der Vermieter nun in Angriff nehmen, jedoch habe ich durch die alten Mieter erfahren, dass bis heute Abend nichts in der Wohnung gemacht wurde.
Der Vermieter schrieb mir heute Abend: „Wir können uns gerne morgen Abend ab 17:30 Uhr treffen.Ich kann dir schon mal zuwegung zu der Wohnung verschaffen ab morgen Abend. Die Arbeiten Maler usw haben begonnen.“
Damit ist meiner Meinung nach nicht die offizielle Übergabe gemeint, denn der Vermieter hat gestern Abend am Telefon angedeutet, dass er mir einen der zwei Schlüssel geben wird, aber er den anderen erstmal behält für die Handwerker.
Die Probleme mit der Wand & der Dunstabzugshaube waren dem Vermieter bereits bekannt.
Ich habe mich mit einigen Bekannten unterhalten, die selber vermieten. Sie meinten, dass diese baulichen Maßnahmen vor Beginn des Mietverhältnisses beendet sein müssen.
Ich bin mit der Vorgehensweise meines Vermieters nicht einverstanden & bin auch nicht einverstanden, dass in der Wohnung für die ich eigentlich ab heute Miete zahlen muss, fremde Handwerker Zutritt haben.
Zudem kann ich mit meinen eigenen Renovierungsarbeiten nicht beginnen.
Der Vermieter meinte, dass ich meine Sachen in der Wohnung schonmal abstellen können & zum Beispiel ausmessen kann. Das möchte ich aber nicht, wenn dort fremde Personen ein & aus gehen.
Am Telefon meinte er, dass er eine richtig Übergabe vielleicht bis zum Wochenende schafft.
Ich möchte nun hier gerne erfragen, ob ich mir das gefallen lassen muss oder ob mir (auch von der rechtlichen Seite) eine Mietminderung zusteht bis zu dem Tag, ab dem ich beide Schlüssel habe & die Renovierungsarbeiten des Vermieters beendet sind.
Ich wäre auch einverstanden, wenn das Mietverhältnis doch erst zum 15.02 beginnt, damit ich in dem Zeitraum der baulichen Maßnahmen nichts mit der Wohnung zu tun habe. - Aber auch dort weiß ich noch ob das so einfach ist, wenn der Vertrag für den 01.02 unterschrieben wurde.
Da ich aktuell bei meinen Eltern wohne, kam mir natürlich auch bereits schon der Gedanke, ob es einen Weg gibt, das Mietverhältnis vorzeitig doch zu beenden. Da in den vergangenen Wochen einiges passiert ist & ich auch das Geschehen mit den Vormietern mitbekommen habe, möchte eigentlich kein Mietverhältnis mehr mit dem Vermieter eingehen, da es jetzt bereits nur zu Problemen führt. Gäbe es einen Weg noch aus dem Mietverhältnis raus?
Vielen Dank für die Antworten im Voraus. ☺️
6 Antworten
Der Vermieter hält den Mietvertrag bezüglich Mietbeginn nicht ein. Das hat er zu verantworten. Basis § 535 BGB. Das wäre ein Grund für eine außerordentliche und fristlose Kündigung des MV.
Oder du wartest, bis die Wohnung bezugsfertig ist und dann erst ist Mietbeginn, wenn du einziehst. Die Mietzahlung beginnt prinzipiell mit dem Tag des Mietbeginns.
Solltest du ein Umzugsunternehmen stornieren müssen, das entschädigt werden muss, so fallen die Kosten dem Vermieter zu. Du musst dazu Schadensersatz von ihm fordern.
Auch bei Mietverträgen gibt es Kündigungsfristen die eingehalten werden müssen. Es kommt also darauf an was ihr vereinbart habt.
Ich würde aber definitiv das Thema beim Vermieter ansprechen und zumindest auf eine Mietmindetung für den ersten Monat bestehen.
Ganz ehrlich: Als Vermieter wäre ich froh, wenn ein/e solche Mieter/in den Vertrag wieder auflösen würde. Gute neue Mieter ließen sich leicht finden und die Arbeiten könnten in Ruhe beendet werden.
Es scheint mir, als hätte der Vermieter gar keine Chance gehabt, die Wohnung pünktlich bereit zu stellen, da die Vormieter ihn nicht vor Ablauf ihrer Mietzeit in die Wohnung ließen. Er bemüht sich, die Wohnung so schnell wie möglich für Dich fertig zu stellen. Dass Du für die Zeit bis zur tatsächlichen Übergabe keine Miete zahlen musst, versteht sich von selbst. Das weiß auch Dein Vermieter.
Da Du noch einige Tage im Elternhaus bleiben kannst, entsteht Dir auch nicht wirklich ein Schaden durch den verspäteten Umzug und von daher könntest Du eigentlich auch ruhig und gelassen abwarten, bis Du rein kannst.
Wenn Du jetzt aber meinst, dem Vermieter einen Zirkus aufführen zu müssen dann mach das und vielleicht ist es dann tatsächlich am besten, wenn Du das Mietverhältnis wieder kündigst.
Ganz raus wird schwierig.
Keine Mietminderung, die Miete wird durch 30 Tage geteilt und er bekommt für die Anzahl der Tage, wo die anderen da rummachen, gar keine Miete.
Dann könnte man auch noch Geld für seine Unbill fordern.
Aber sicher musst du dir das nicht gefallen lassen.
Da bekommt er weniger Geld.
Anzahl der Tage durch 30 mal Miete weniger, mindestens.
Ich glaube nicht das du deshalb aus dem Mietvertrag kommst. DU kannst natürlich einen scharfen Ton anschlagen und dem Vermieter anbieten das der Vertrag aufgelöst wird. Ob er darauf eingeht bleibt abzuwarten.
Das könnte zB so gehen:
Vielen Dank für IHre Nachricht. Ich hoffe natürlich das die WOhnung bald in einem nutzbaren Zustand ist un dmir vollumfänglich übergeben werden kann. Sicher haben Sie verständniss, dass ich meine Wohnung nicht einrichten und einräumen möchte wenn dort noch Dritte ( Handwerker) ein und ausgehen. Bitte benachrichtigen Sie mich wenn die Arbeiten abgeschlossen sind und eine korrekte Übergabe stattfinden kann. Ab diesem Zeitpunkt werde ich dann auch die vereinbarte Miete zahlen, im ersten MOnat gekürzt um den nicht nutzbaren Zeitraum.
Mit freundlichen Grüßen