Mietminderung bei Vertragsbruch?

6 Antworten

Der Vermieter hält den Mietvertrag bezüglich Mietbeginn nicht ein. Das hat er zu verantworten. Basis § 535 BGB. Das wäre ein Grund für eine außerordentliche und fristlose Kündigung des MV.

Oder du wartest, bis die Wohnung bezugsfertig ist und dann erst ist Mietbeginn, wenn du einziehst. Die Mietzahlung beginnt prinzipiell mit dem Tag des Mietbeginns.

Solltest du ein Umzugsunternehmen stornieren müssen, das entschädigt werden muss, so fallen die Kosten dem Vermieter zu. Du musst dazu Schadensersatz von ihm fordern.

Auch bei Mietverträgen gibt es Kündigungsfristen die eingehalten werden müssen. Es kommt also darauf an was ihr vereinbart habt.

Ich würde aber definitiv das Thema beim Vermieter ansprechen und zumindest auf eine Mietmindetung für den ersten Monat bestehen.

Ganz ehrlich: Als Vermieter wäre ich froh, wenn ein/e solche Mieter/in den Vertrag wieder auflösen würde. Gute neue Mieter ließen sich leicht finden und die Arbeiten könnten in Ruhe beendet werden.

Es scheint mir, als hätte der Vermieter gar keine Chance gehabt, die Wohnung pünktlich bereit zu stellen, da die Vormieter ihn nicht vor Ablauf ihrer Mietzeit in die Wohnung ließen. Er bemüht sich, die Wohnung so schnell wie möglich für Dich fertig zu stellen. Dass Du für die Zeit bis zur tatsächlichen Übergabe keine Miete zahlen musst, versteht sich von selbst. Das weiß auch Dein Vermieter.

Da Du noch einige Tage im Elternhaus bleiben kannst, entsteht Dir auch nicht wirklich ein Schaden durch den verspäteten Umzug und von daher könntest Du eigentlich auch ruhig und gelassen abwarten, bis Du rein kannst.

Wenn Du jetzt aber meinst, dem Vermieter einen Zirkus aufführen zu müssen dann mach das und vielleicht ist es dann tatsächlich am besten, wenn Du das Mietverhältnis wieder kündigst.

Ganz raus wird schwierig.

Keine Mietminderung, die Miete wird durch 30 Tage geteilt und er bekommt für die Anzahl der Tage, wo die anderen da rummachen, gar keine Miete.

Dann könnte man auch noch Geld für seine Unbill fordern.

Aber sicher musst du dir das nicht gefallen lassen.

Da bekommt er weniger Geld.

Anzahl der Tage durch 30 mal Miete weniger, mindestens.

Ich glaube nicht das du deshalb aus dem Mietvertrag kommst. DU kannst natürlich einen scharfen Ton anschlagen und dem Vermieter anbieten das der Vertrag aufgelöst wird. Ob er darauf eingeht bleibt abzuwarten.

Das könnte zB so gehen:

Vielen Dank für IHre Nachricht. Ich hoffe natürlich das die WOhnung bald in einem nutzbaren Zustand ist un dmir vollumfänglich übergeben werden kann. Sicher haben Sie verständniss, dass ich meine Wohnung nicht einrichten und einräumen möchte wenn dort noch Dritte ( Handwerker) ein und ausgehen. Bitte benachrichtigen Sie mich wenn die Arbeiten abgeschlossen sind und eine korrekte Übergabe stattfinden kann. Ab diesem Zeitpunkt werde ich dann auch die vereinbarte Miete zahlen, im ersten MOnat gekürzt um den nicht nutzbaren Zeitraum.

Mit freundlichen Grüßen