Kann ich nur die hälfte der Miete Zahlen, wenn ich nur die hälfte des Monats in der Wohnung bleibe?

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Da ich denke, dass es in der Diskussion untergehen wird hier die korrekte Antwort:
Du musst nur die halbe Miete zahlen. Wird dir eine gesamte Monatsmiete abgebucht, so ist der Vermieter dazu verpflichtet, dir die halbe Monatsmiete gemeinsam mit der Kaution innerhalb von 6 Monaten zurück zahlen. 

Hier meine Quelle: http://www.frag-einen-anwalt.de/Zeitmietvertrag-Beginn-zum-15-und-Ende-zum-30-Halbe-Miete-zahlen--f150281.html

Ich hoffe, ich konnte dir helfen :)

Ist in deinem Mietvertrag vereinbart das die Miete für den Zeitraum 15. - 15. des Folgemonats zu entrichten ist?

Gesetzlich geregelt ist das die Miete im Voraus für den Kalendermonat zu entrichten ist. Spätestens aber am 3. Werktag.

Wenn Du immer am 15. gezahlt hast war das immer für den laufenden Kalendermonat.

Dann mußt Du jetzt bis 31.7. die komplette Miete + Nebenkosten zahlen.

Es sei denn in deinem Mietvertrag ist etwas anderes vereinbart.

Wenn ich Dich richtig verstanden habe, bist Du am 15.7.2016 eingezogen und hast an diesem Tag die volle Miete bezahlt. Also für 15.7. bis 14.8. Dann wieder usw. und Dein Vermieter war damit einverstanden.

Normalerweise ist es Pflicht, die Miete für einen ganzen Monat im voraus zu zahlen. Normalerweise hättest Du also am 15.7.16 nur die halbe Miete zahlen müssen, aber dafür dann bis sp. 3. Werktag im August 2016 die volle Augustmiete.

Du hattest mit Deinem Vermieter eine andere Vereinbarung und er war immer damit einverstanden. Spricht auch gar nichts dagegen.

Somit schuldest Du aber für den letzten halben Monat auch nur die halbe Miete. Klarer Fall!

Rede mit Deinem Vermieter und erkläre es ihm, denn Du würdest ansonsten am 15.7. auch für den halben August zahlen und das wäre nicht gerechtfertigt.

Solange der Mietvertrag besteht, sind beide Parteien verpflichtet, ihren vertraglichen Pflichten nachzukommen. Dabei ist es unerheblich, ob du als Mieter dein Nutzungsrecht in Ansspruch nimmst oder nicht, denn der Vermieter überlässt dir während der Vertragslaufzeit das exklusive Recht, die vermieten Räume zu nutzen und als Mietzer bist du verpflichtet, zu Beginn eines jeden Monats den vereinbarten Mietzins zu zahlen. Beides endet nach Kündigung des Vertrages. Ab diesem Zeitpunkt kannst du die Wohnung nicht mehr nutzen, zahlst aber auch keine Miete. Gesetzt den Fall, du ziehst aus deiner Wohnung aus und kündigst erst dann - der Vermieter kann die Wohnung für mögliche Nachmieter nur zur Besichtigung betreten, wenn du es ihm erlaubst, du zahhlst aber weiter die Miete. Meistens gibt es in solchen Fällen Vereinbarungen, dass die Wohnungsübergabe früher erfolgt und der Vermieter auf einen Teil der Mietzahlung verzichtet, das ist aber individuell auszuhandeln und einen Rechtsanspruch hat weder der Vermieter noch der Mieter hierauf.

Alle fragen dich immer wann der Vertrag endet. Mich würde vielmehr interessieren wie viel Miete du damals im Juli gezahlt hast. 

Wenn du bei deinem Einzug nur eine halbe Monatsmiete gezahlt hast, dann müsstest du jetzt eine volle Monatsmiete bezahlen. Hast du damals aber eine ganze Monatsmiete gezahlt, dann musst du jetzt selbstverständlich nur eine halbe zahlen.

Wann du deine monatliche Miete überweist, ist für die Klärung der Frage erstmal unerheblich. Laut BGB muss die Miete zwar bis zum 3.Werktag überwiesen sein, Mieter und Vermieter können aber durchaus auch einen anderen Zahlungstermin vereinbaren.

Rechne doch einfach mal aus wie lange du in der Wohnung gewohnt hast und wie viel Miete dafür fällig gewesen wäre und gleiche das mit deinen Kontoauszüge ab.

Beispiel: 12,5 Monate Mietzeit; Kaltmiete 500,-€

12,5 x 500 = 6.250,-€

Wenn deine Kontoauszüge sagen, du hast schon 6.000,-€ gezahlt, dann musst du noch 250,-€ (also eine halbe Monatsmiete) zahlen. Wenn du aber erst 5.750,-€ gezahlt hast, musst du noch eine komplette Miete von 500,-€ bezahlen.