Messer von der Steuer absetzen?

3 Antworten

Das fällt als Arbeitsmittel unter Werbungskosten. Dazu gehören auch noch Dinge wie Fahrtkosten und so weiter. Hier musst du nachrechnen ob du über dem Pauschalbetrag liegst oder noch darunter.

https://www.finanztip.de/arbeitsmittel/

Dangounchained 
Fragesteller
 09.08.2020, 11:21

Mal zur anderen Frage: Bezieht sich das, was ich absetzen kann von der Steuer nur auf die MwSt oder auf den Anschaffungspreis?

Stadewaeldchen  09.08.2020, 11:22
@Dangounchained

Du kannst den tatsächlichen Anschaffungspreis geltend machen. (ggf. Anteilig bei teilweiser privater Nutzung)

Dangounchained 
Fragesteller
 09.08.2020, 11:29

Das hört sich ja erfreulich an. Also es ist tatsächlich so, dass ich alle Anschaffungen für meine Arbeit... und wirklich allein für die Arbeit brauche. Ich arbeite und stage in Sternebetrieben und momentan habe ich nicht mal selbst eine Küche zu Hause, da ich sowieso meist immer auf der Arbeit bin/esse oder abends mir dann nur noch etwas bestelle. Die Arbeitsmittel dienen dazu, dass ich mich besser als Koch verkaufen kann. So läuft das Business leider.

Als gewerbetreibender definitiv. Das sind Betriebsausgaben.

als Angestellter eher schwierig. Da würde man unterstellen, das alle notwendigen Utensilien vom Arbeitgeber gestellt werden - wäre ja komisch, als Koch seine eigenen Messer für die Arbeit kaufen zu müssen.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung
Stadewaeldchen  09.08.2020, 11:14
wäre ja komisch, als Koch seine eigenen Messer für die Arbeit kaufen zu müssen.

Die meisten Köche die etwas auf sich halten nutzen ihre eigenen Messer.

Kevin1002  09.08.2020, 11:15
@Stadewaeldchen

Okay, gut zu wissen.
Danke für die Rückmeldung

Dangounchained 
Fragesteller
 09.08.2020, 11:16

Nein wäre es nicht. Ich habe mittlerweile schon in mehr als 10 Betrieben tätig und in jedem Betrieb hatten die Köche ihre eigenen Messer. Gut, wenn man jetzt bei Lufthansa oder in einer größeren Kantine arbeitet oder so dann ist es vllt etwas anderes aber idR haben selbst Auszubildene einen gewissen Zeitraum um sich selbst mit der Grundausstattung auszustatten.

Dangounchained 
Fragesteller
 09.08.2020, 11:20

Danke

1strabag  09.08.2020, 12:20

Ist es nicht. Gerade bei Köchen ist es üblich, dass das eigene Geschirr benutzt wird,

kannst es versuchen, aber wahrscheinlich nicht. Du kannst diese Messer ja auch privat benutzen.

Meinen Anzug für die Firma kann ich auch nicht absetzen.

maxxxmann  09.08.2020, 11:06

Aber ein Werkzeug, zB einen Labtop

Wicht678  09.08.2020, 11:09
@maxxxmann

nein, meinen Laptop kann ich nicht absetzen. Wurde mir nicht anerkannt.

Es sei denn, ich kann genau beweisen, dass er nur für die Firma ist.

maxxxmann  09.08.2020, 11:09
@Wicht678

Was ist da schwer daran?

Dangounchained 
Fragesteller
 09.08.2020, 11:10
@maxxxmann

Und man kann einen Laptop nicht privat nutzen?

Wicht678  09.08.2020, 11:10
@maxxxmann

Ich muss beweisen, dass er nur geschäftlich benutzt wird, dass mir mein Arbeitgeber keinen Laptop zur Verfügung stellt.

Wicht678  09.08.2020, 11:11
@Dangounchained

nein, ich darf ihn nicht privat benutzen.

maxxxmann  09.08.2020, 11:11
@Dangounchained

Wenn die Rechnung auf das Geschäft läuft, ist er geschäftlich.

maxxxmann  09.08.2020, 11:12
@Wicht678

Na gut, ich gebe auf. EDV kann man sowieso privat absetzen.

maxxxmann  09.08.2020, 11:13
@Wicht678

Wer kontrolliert das?

Wicht678  09.08.2020, 11:15
@maxxxmann

genau, das Finanzamt erkennt es deshalb nicht an.

Stadewaeldchen  09.08.2020, 11:13
Du kannst diese Messer ja auch privat benutzen.

Das macht nichts. Sie sind trotzdem Arbeitsmittel. Man muss dann nur die Kosten aufteilen. Beispielsweise wenn er die Messer zur hälfte Privat nutzt kann er 50% der Kosten steuerlich geltend machen.

Wicht678  09.08.2020, 11:15
@Stadewaeldchen

Das macht das Finanzamt nicht mit, da die Zeit nicht kontrolliert werden kann.

Kevin1002  09.08.2020, 11:22
@Wicht678

Da hast du wohl eine/n unfähige/n Bearbeiter/Bearbeiterin erwischt. Geltende Rechtsprechung/Verwaltungsvorschrift im Bezug auf PC/Laptop sagt:

50% werden als beruflich anerkannt (ohne Nachweis) sofern kein höherer Anteil der beruflichen Nutzung nachwiesen wird. (Zweit PC/Laptop nur für die Arbeit 100%, Bescheinigung AG etc...)

1strabag  09.08.2020, 12:21

Ein Anzug ist kein Messer.