Kann ich die Werbungslosten meines Sohnes, Auszubildender, von meiner Steuer absetzen?

3 Antworten

Es können in der Steuererklärung nur die eigenen Werbungskosten geltend gemacht werden. Wenn bei deinem Sohn die Werbungskosten insgesamt höher sind als die Ausbildungsvergütung z.B. durch die Kosten für Berufskleidung, Reinigung der Berufskleidung, Fahrtkosten zum Ausbildungsbetrieb und zur Berufsschule etc. , dann kann ein Verlustvortrag gemacht werden. Dieser senkt dann im Folgejahr das zu versteuernde Einkommen.

Falls dein Sohn auswärtig untergebracht ist, kannst du einen Ausbildungsfreibetrag erhalten. Die Angaben werden auf der Anlage Kinder gemacht.

nein, du kannst keine fremden Kosten auf deiner Steuerklärung angeben

Dein Kind macht eine eigene Steuererklärung, das ist möglich da er selber Geld verdient.