Rechnungsadressat ändern lassen
Hallo zusammen!
Ein guter Freund von mir ist PC-Spezialist und hat mir bei einem Online-Hardwareversandhandel neue Hardware für meinen Desktop-PC zusammengestellt und eingebaut. In meinem Namen hat er das alles bestellt und fragte mich noch, ob ich die Rechnung selbst zahlen oder ihm lieber das Geld so geben wolle.
Ich bat darum, dass er es bestellt weil er eben schon ein Nutzerkonto dort hat. Jetzt ist mir ein paar Monate später eingefallen, wie dumm das von mir war - kann ich doch diese Ausgaben von meiner Steuer absetzen! Jetzt ist die Frage: kann ich bei dem Handel nachfragen, ob sie die Rechnung auf meinen Namen abändern können?
Das Problem ist - klar, da könnte ja jeder kommen! Oder anders gefragt: wenn ich die Rechnung mit Name von meinem Freund einreiche, dazu aber den Überweisungsbeleg von exakt demselben Betrag auf dessen Konto mitreiche - reicht das dann?
Vielen Dank!
3 Antworten
Servus! Der Händler darf diese Rechnung nicht abändern, da diese zum korrekten Nachweis dem Bestellvorgang entsprechen muß! Die entscheidende Frage ist: Bist Du vorsteuerabzugsberechtigt? Um den Vorsteuerabzug in Anspruch zu nehmen muß die Rechnung korrekt, also auf Deinen Namen ausgestellt sein. Wenn Du die Rechnung lediglich bei der Einkommensteuer zum Ansatz bringen willst, dann reicht ein Übergabe- und Quittungsvermerk zum Erhalt des Geldes Deines Freundes auf dem original Beleg. Wenn Dein Freund seinerseits selbständig tätig, ein Gewerbe angemeldet hat und zum MwSt - ausweis verpflichtet ist kann er Dir allerdings auch der Einfachheit halber selber eine Rechnung über den entsprechenden Betrag ausstellen. Dieses gilt auch wenn er selbständig tätig ist im Rahmen der Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG, allerdings dann ohne Mehrwertsteuerausweis.
Gruß
Dein Freund hat bestellt. Er ist Auftraggeber. Der Händler darf nicht einfach auf Anforderung eine falsche Rechnung ausstellen.
In meinem Namen hat er das alles bestellt
Ach so, dann natürlich ...
Hat er es wirklich in Deinem Namen gemacht? Der Händler wusste also von Anfang an dass Dein Freund für Dich anruft bzw. schreibt? Dann muss er natürlich die Rechnung entsprechend ausstellen.
Nein, der Händler wusste das nicht. Hatte für mich ja auch zunächst keinen Unterschied gemacht.
Ich hatte befürchtet, dass es dem Händler nicht erlaubt ist, aber ich dachte, dass es hier vielleicht eine legale Möglichkeit gibt. Danke!
Wenn du dem Finanzamt das genau so erklärst, sollte es eigentlich keine Probleme geben. Du kannst dir das ja noch von deinem Freund schriftlich bestätigen lassen.