Rechnungsadressat ändern lassen

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Servus! Der Händler darf diese Rechnung nicht abändern, da diese zum korrekten Nachweis dem Bestellvorgang entsprechen muß! Die entscheidende Frage ist: Bist Du vorsteuerabzugsberechtigt? Um den Vorsteuerabzug in Anspruch zu nehmen muß die Rechnung korrekt, also auf Deinen Namen ausgestellt sein. Wenn Du die Rechnung lediglich bei der Einkommensteuer zum Ansatz bringen willst, dann reicht ein Übergabe- und Quittungsvermerk zum Erhalt des Geldes Deines Freundes auf dem original Beleg. Wenn Dein Freund seinerseits selbständig tätig, ein Gewerbe angemeldet hat und zum MwSt - ausweis verpflichtet ist kann er Dir allerdings auch der Einfachheit halber selber eine Rechnung über den entsprechenden Betrag ausstellen. Dieses gilt auch wenn er selbständig tätig ist im Rahmen der Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG, allerdings dann ohne Mehrwertsteuerausweis.

Gruß

Dein Freund hat bestellt. Er ist Auftraggeber. Der Händler darf nicht einfach auf Anforderung eine falsche Rechnung ausstellen.

In meinem Namen hat er das alles bestellt

Ach so, dann natürlich ...

Hat er es wirklich in Deinem Namen gemacht? Der Händler wusste also von Anfang an dass Dein Freund für Dich anruft bzw. schreibt? Dann muss er natürlich die Rechnung entsprechend ausstellen.

Nein, der Händler wusste das nicht. Hatte für mich ja auch zunächst keinen Unterschied gemacht.

Ich hatte befürchtet, dass es dem Händler nicht erlaubt ist, aber ich dachte, dass es hier vielleicht eine legale Möglichkeit gibt. Danke!

Wenn du dem Finanzamt das genau so erklärst, sollte es eigentlich keine Probleme geben. Du kannst dir das ja noch von deinem Freund schriftlich bestätigen lassen.