iPad von der Steuer absetzen, weil es für die Schule benötigt wird?

1 Antwort

das Ipad kann der Sohn geltend machen.

da er allerdings noch Schüler ist, max. als Sonderausgaben. und Sonderausgaben sind weder vortrags- noch rücktragsfähig.

Somit: keine Auswirkung

ja, das stimmt, aber ich habe den Vertrag gemacht, mein Sohn ist erst 10. Das iPad läuft somit auf mich...

@Amtschef

Also könntest nur Du die Kosten für das iPad geltend machen.

Überlege Dir mal, ob Du einen beruflichen Zusammenhang bei Dir nachweisen kannst.