Meldung an das Finanzamt wegen Auszahlung der Lebensversicherung?

2 Antworten

Hallo, das sind Bestimmungen nach dem Einkommensteuer- und Geldwäschegesetz. Hat mit deiner Ehe nichts direkt zu tun. ABER: Bei einer Scheidung wird Dein Mann sich evtl. auf die Entwicklungen des Rückkaufswertes (RKW) bis hin zum Ablauf berufen können, weil diese Beiträge ja auch während Deiner Ehe bezahlt worden sind. Darauf hat er einen Anspruch im Rahmen des Zugewinnausgleiches. Die von Dir vor der Eheschließung bezahlten Beiträge bzw. der RKW zum Tag der Eheschließung werden vom RKW zum Zeitpunkt der Scheidung abgezogen, der Rest unterliegt dem Zugewinnausgleich, sofern ihr den Ehestand der Zugewinngemeinschaft (üblich) vereinbart hattet. Dieser wird immer unterstellt, sofern die Ehegatten am Tag der Eheschließung nicht ausdrücklich einen anderen Güterstand (Gütertrennung oder Gütergemeinschaft) vereinbaren.

Die Lebensversicherung fällt nicht in die " Trennungsmasse " weil sie VOR der Ehe abgeschlossen wurde. Lass Dich anwaltlich beraten...