Warum muß bei Auszahlung der Kapital-Lebensversicherung nochmal der Personalausweis des Empfängers kontrolliert werden?

6 Antworten

Die Unternehmen müssen die Zahlungsempfänger im Rahmen des Geldwäschegesetztes legitimieren. Wenn Versicherungsnehmer, Beitragszahler und versicherte Person ein und derselbe (oder dieselbe) sind und die Police im Original vorliegt, muss der Ausweis m.E. nicht dabei sein.

Solbald aber davon etwas abweicht, wird eine beglaubigte Kopie des Ausweises benötigt.

Wer gar nicht mit dem Vermittler oder einem sonstigen Vertreter der Versicherung sprechen will, kann die Unterlagen ja auch anderswo beglaubigen lassen und schriftlich einreichen. In der Regel wird man aber nicht hypnotisiert oder zur Abgabe seines Ersparten gezwungen.

Ein paar Tipps zum Thema Vorsorge/Rente können dagegen ganz sinnvoll sein.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

.... es spielt ja auch das Geldwäschegesetz eine Rolle, wenn es um eine echte Summe geht?

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Na klar! Die wollen dir natürlich eine Kaffeefahrt verkaufen, die du zwangsweise antreten musst und wo du je nach Gesellschaft bis zu 59% der empfangenen Gelder in Rheumadecken investieren musst ... Das wird dann auch von Amtswegen geprüft, dafür macht das Innenministerium eine Kontoabfrage bei deiner Bank.

Oder als Alternative: Schon mal auf die Idee gekommen, dass die ggf. einfach nur sicherstellen willen, an den richtigen auszuzahlen?

Der Auszahler ist gegenüber dem Kunden, gegenüber der Versicherung sowie zudem übrigens auch ggfs. dem FA haftbar, dass die in der LV enthaltene Summe auch tatsächlich an den in der Police genannten Begünstigten ausbezahlt wird.

Naja, die wollen schon wissen, ob sie an den Richtigen auszahlen. Ist ja auch in deinem Interesse. Und klar, aktuelle Kundenadressen werden auch immer gerne genommen.