Bewertungsreserven - In welcher Größenordnung ist die Auszahlung?

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Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Das kann dir hier ganz sicher niemand wirklich beantworten. Niemand kennt die "stillen Reserven" der Witwen und Waisenkasse.

Bei dem dauernden Hin- und Her-Verkaufen der einzelnen "Marken", sind die größten Anteile dieser "Reserven" längst auf irgendwelchen Off-Shore Konten verschwunden.

Hallo NoTrolling,

das ist wirklich ein spannendes Thema.

Bewertungsreserven entstehen dann, wenn eine Kapitalanlage am Markt mehr wert ist als der Wert, mit dem die Kapitalanlage ausgewiesen wurde. Zum besseren Verständnis habe ich ein Beispiel für dich:

Du besitzt ein Haus, das auf einen Wert von 400.000 Euro geschätzt wird. Nun wird in der Nähe deines Hauses die Infrastruktur durch öffentliche Verkehrsmittel ausgebaut. Dadurch steigt der Wert deiner Immobilie auf 450.000 Euro. Das heißt, obwohl dein Haus auf 400.000 Euro geschätzt wurde, hat sich der Wert innerhalb eines Jahres aufgrund der aktuellen Gegebenheiten erhöht. Bei einem Verkauf würdest du einen zusätzlichen Gewinn von 50.000 Euro erzielen. Da diese Summe in der ursprünglichen Schätzung nicht berücksichtigt war, stellt dies eine positive Bilanz zur Ursprungsschätzung dar. Diese positive Bilanz ist mit den Bewertungsreserven für kapitalbildende Lebensversicherungen und Rentenversicherungen vergleichbar.

Die Bewertungsreserven bestehen aus zwei Komponenten:
Aus einem für den Leistungsfall jährlich festgelegten Teil der Beteiligung an den Bewertungsreserven (Sockelbetrag) und der zusätzlichen Beteiligung, die den Sockelbetrag übersteigt (volatiler Anteil).

Die Bewertungsreserven sind stark vom Kapitalmarkt abhängig. Bereits geringe Zinsänderungen können die Bewertungsreserven von einem Versicherer deutlich erhöhen oder vermindern.

Aus diesem Grund weisen viele Versicherungsunternehmen nur den festgelegten Sockelbetrag an den Bewertungsreserven während der Laufzeit aus. In § 153 Abs. 3 VVG (Versicherungsvertragsgesetz) wird bestimmt, dass bei Vertragsende bzw. Rentenübergang der Versicherungen neben der laufenden bzw. jährlichen Überschussbeteiligung und der Beteiligung an den Schlussüberschüssen auch die Bewertungsreserven ausgezahlt werden. Die Ermittlung der Beteiligung an den Bewertungsreserven erfolgt zum vereinbarten Leistungstermin zu einem im Geschäftsbericht veröffentlichten Stichtag.

Nach Inkrafttreten des Lebensversicherungsreformgesetzes (LVRG) wurde im Jahr 2015 nicht nur das Verhältnis der endgültigen Überschussanteile (Schlussüberschuss und Sockelbetrag für die Beteiligung an den Bewertungsreserven) neu festgelegt, sondern auch die Garantieverzinsung für die Lebensversicherung und Rentenversicherung.
Für Kunden, die Neuverträge abschließen, wurde die Garantieverzinsung in diesem Zusammenhang von 1,75 % auf 1,25 % und seit 2017 auf 0,90 % gesenkt. In Zeiten der Niedrigzinsphase sorgen die Bewertungsreserven für eine hohe Sicherheit und dienen dazu, kurzfristige Ausschläge am Kapitalmarkt auszugleichen.

Da die Bewertungsreserven so stark  vom Kapitalmarkt abhängig sind, ist es leider pauschal nicht möglich dir zu sagen, in welcher Höhe diese auf deine Lebensversicherung fällig werden. Im Bestätigungsschreiben, welches du zum Ablauf deiner Versicherung erhältst, sind dann die enthaltenen Überschüsse und Bewertungsreserven einzelnen aufgelistet.

Ich hoffe, meine Informationen helfen dir weiter

Viele Grüße
Angie vom Allianz Hilft Team

Super! Ich bedanke mich vielmals für diese informative Antwort!

Da wirst du im Netz nicht wirklich was finden.

Es bleibt ein Anruf in der Lebenabteilung der WWK. Aber auch dort wirst du keine verbindliche Antwort erhalten. Tatsache ist: es wird erst ganz kurz vor Auszahlung berechnet, was nun wirklich insgesamt zur Auszahlung kommt.

Genaueres dazu dürfte auf dem letzten Schreiben zum Vertragsstand deiner Lebensversicherung stehen.


Na gut, dann hilft wohl nur warten. Vielen Dank!

Rufe einfach deinen Versicherungsvermittler an.

Dieser kann dir einen Ausdruck über die vermutliche Zahlung zukommen lassen.

Warum rufst du nicht einfach dort an? 

Habe ich bereits. Ohne großen Erfolg. Der Service dort scheint wohl recht genervt von ihren Kunden zu sein.

@NoTrolling

Hm... hast du einen Vertreter (der dir die verkauft hat) ? 

Meinen kann ich bei sowas persönlich fragen...

@Repwf

Und auch dein Vertreter kann dir bei sowas keine verbindliche Antwort geben. Wenn dann die Mitarbeiter in der Lebenabteilung, aber auch nur aufgrund Erfahrungswerte. Und die werden sich hüten, etwas dem Kunden zu erzählen, dass er dann evtl. auch einfordern könnte.

@NoTrolling

Der "Service" besteht es einem Call-Center, das mit irgendwelchen Studenten besetzt ist. Die arbeiten für Mindestlohn und reißen sich ganz bestimmt kein Bein aus, um solche Fragen zu beantworten.

Das kann sogar irgendwo in Indien oder auf Sri Lanka sein