Wie viel bleibt bei der Auszahlung einer Lebensversicherung netto übrig?

11 Antworten

Ich rede jetzt mal nur von Verträgen die nach 2005 abgeschlossen wurden. Für Altverträge gelten andere Regeln.

Grundsätzlich muss man zwischen Rürup, Riester und klassischen Renten-/Lebensversicherungen unterscheiden. Diese Formen werden völlig unterschiedlich steuerlich behandelt.

Bei Lebens-/Rentenversicherung wird der sogenannte Ertragsanteil versteuert. Der Ertragsanteil errechnet sich aus der Ablaufleistung. Man rechnet hier nicht (!) wie oft angenommen Ablaufleistung - Beiträge sondern hat hier feste Werte. Wer seine Versicherung mit 55 beendet zahlt 26%. Für jedes Jahr das er später (bis 65. Lebensjahr) die Versicherung beendet zahlt er 1% weniger. Mit 65 also 18%. Läuft die Versicherung mind. 12 und mind. bis Endalter 60 wird davon sogar nur jeweils die Hälfte fällig. Weitere Vorteile hat man bei der Verrentung (aus steuerlicher Sicht)wenn das Kapital nicht auf einmal ausbezahlt wird. Da die Auszahlung im Todesfall (an Hinterbliebene) grundsätzlich steuerfrei ist (ausser Erbschaftssteuer evtl.) werden manche Verträge bis z.B. Endalter 80-90 abgeschlossen wobei die Beitragszahlung natürlich meist wesentlich früher endet.

Das nur mal ganz grob :-)

Das ist abhängig davon, wann die Versicherung abgeschlossen wurde. Wurde der Vertrag nach 2005 abgeschlossen fallen Steuern an.

Ich hatte drei Lebensversicherungen die zur Auszahlung fällig wurden. Bekam das Geld überwiesen. Die Versicherung zog jedoch bei jedem Vertrag ein paar Tausend DM für Verwaltungskosten ab.

Da schaltete ich eine Ombudsmann ein, der die Sache überprüfen sollte. Das tat er denn auch. Am End ehiesss es, dass die Versicherungen das dürfen. Sie müssen auch nicht nachweisen, ob die Verwaltungskosten in dieser Höhe angefallen sind.

So haben die Gesellschaften Spielraum, je nach Willkür einen gewissen Betrag von der Versierungseistung für Verwaltungskosten einzubehalten.

Da kommt es auf den an, der die LV abschließt und den, der sie ausgeschüttet bekommt. Besteht eine steuerpflicht, bestehen etwa irgendwelche erleicherungsregelungen, in welchem Land, etc...

Bei einer stinknormalen LV, die man voll durchzieht sollte man mindestens das rauskriegen, was man eingezahlt hat, einen Inflationsausgleich sollte die mindestverzinsung schon bieten, aber bei neu abzuschließenden Policen werden in der BRD die Auszahlungen künftig Abgeltungssteuerpflichtig, zumindest, was deren Ertragsanteil angeht. Also Du hast z.B. nach 25 Jahren 100000 Euro eingezahlt und weiere 100000 Euro an Zinsen bekommen, dann wären davon max 28% an steuern fällig ud du bekämest schlimmstenfalls 172000 ausgezahlt.

Öhm sorry aber die Aussage "...Abgeltungssteuerpflichtig was den deren Etragsanteil..." ist absolut unsinnig. Beides hat miteinder nix zu tun. Auch wird bei einer Police keine Abgeltungssteuer fällig. Guckst du meine Beschreibung hier.

Eine Übersicht über alle Besteuerungsvarianten von Lebensversicherungen bis Ende 2008 und ab 2009 findest Du zum Beispiel auf http://www.investmentsparen.net/abgeltungssteuer-versicherungen-vorsorge.html. Wie hier bereits erklärt wurde, kommt die Besteuerung immer auf die genauen Vertragsdaten (Abschluss, Laufzeit an).

Hallo cyan1,

wenn du mit deiner Frage auf einen eventuellen Steuerabzug ansprichst, dann ist die Antwort von einigen Kriterien abhängig.

Ob du bei Auszahlung der Kapitallebensversicherung Steuern zahlen musst oder nicht, hängt von einigen Faktoren ab. Bei einem Vertragsabschluss ab dem 01.01.2005 müssen die positiven Erträge (Gewinne) des zur Auszahlung Verfügung stehenden Kapitals wie folgt versteuert werden:

1. 25 Prozent Abgeltungsteuer
2. 5,5 Prozent Solidaritätszuschlag
3. ggf. Kirchensteuer

Deine Versicherungsgesellschaft führt in diesem Fall die Steuern direkt ans Finanzamt ab. In der Ablauf- oder Kündigungsbestätigung kannst du sehen, in welcher Höhe Steuern fällig werden.

Ein Tipp zum Thema Steuer sparen:

Du kannst bei deiner Versicherung einen Freistellungsauftrag stellen. Im Jahr stehen dir insgesamt 801,00 EUR als Alleinstehender/1.602,00 EUR als Verheirateter zur Verfügung um positive Erträge bei deinen Kreditinstituten und Versicherungen freizustellen. So werden müssen die Steuern nicht oder nur anteilig ans Finanzamt abgeführt werden.

Sind bei deiner Lebensversicherung folgende Voraussetzungen erfüllt, ist die Auszahlung des Kapitals zum Ablauf oder des Rückkaufswertes bei Kündigung steuerfrei:

1. Vertragsabschluss muss vor 2005 gewesen sein
2. Bei der Auszahlung muss  deine Versicherung eine Laufzeit von mindestens 12 Jahren haben
3. Eine Beitragszahlungsdauer von mindestens 5 Jahren muss vereinbart worden sein

Ich hoffe diese Information hilft dir weiter

Viele Grüße, Christina vom Allianz Hilft Team