Räumliche Trennung und Steuerklasse?
Hallo.
Ich bin 2016 bei mein Mann aus -und in ein anderes Bundesland gezogen. Wir haben die Steuerklassen 4/4 und diese bis jetzt noch nicht geändert. Meine Tochter wohnt bei mein Mann. 2016 und 2017 haben wir die Steuererklärung mit getrennte Veranlagung gestellt. Wir haben die Klassen noch nicht geändert,da wir uns nicht wirklich trennen wollen, sondern versuchen irgendwie wieder zusammen zu finden. Jetzt hat mein Mann vom Finanzamt ein Schreiben bekommen wo er den Stand unserer Ehe Verhältnisse erklären soll. Bis zum 1.10.18 soll er sich dazu erklären. Ich habe so ein Schreiben noch nicht bekommen aber denke das ich dies noch bekommen werde. Meine Frage ist, müssen wir mit Strafen rechnen seitens vom Finanzamt?
Ich weiß jetzt nicht was ich machen soll. Kann mir da jemand eine Auskunft geben.
2 Antworten
Zunächst geht es hier darum, dass jeder Steuerpflichtige verpflichtet ist, den Finanzbehörden alle Auskünfte zu erteilen, die für die Besteuerung notwendig sind. Insofern ist die Aufforderung des Finanzamtes ein ganz normaler Akt, keine Strafandrohung oder so.
Das Finanzamt will einfach wissen, ob Ihr dauernd getrent lebt oder nicht. Denn gemäß Einkommensteuergesetz § 38b gilt: "in die Steuerklasse IV gehören Arbeitnehmer, die verheiratet sind, wenn beide Ehegatten unbeschränkt einkommensteuerpflichtig sind und nicht dauernd getrennt leben" - siehe dazu https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__38b.html
Wer die "Voraussetzungen für die Steuerklasse III oder IV nicht erfüllt", gehört in die Steuerklasse I, oder - soweit alleinerziehend mit Kind und ohne weitere erwachsene Person im Haushalt - in die Steuerklasse II.
"Ich weiß jetzt nicht was ich machen soll."
Einfach angeben ob nun dauernd getrennt lebend oder nicht - aber bitte beide die gleiche Antwort. ;-)
"müssen wir mit Strafen rechnen seitens vom Finanzamt?"
Nein, bestenfalls werden die Steuern neu festgesetzt, was allerdings zu Nachzahlungen führen könnte.
Strafe denke ich nicht, denn ihr hattet dadurch ja keinen Vorteil, eher sogar einen Nachteil, denn deinem Mann hätte ggf. die Steuerklasse 2 zugestanden. Die 4 und die 1 haben die gleichen Abzüge.
Er soll es eben so schildern, dass du in 2016 ausgezogen bist in der Hoffnung, die räumliche Trennung wird euch als Paar wieder näher zusammen bringen. Irgendwann in 2017 habt ihr das wohl aufgegeben, aber versäumt, die Steuerklassen für 2018 ändern zu lassen, das wolltet ihr bei der Steuererklärung aber richtig stellen. Ihr seid dann dauernd getrennt lebend.
Du antwortest ggf. bei Nachfrage ähnlich. Dann bekommt ihr für 2018 am jetzt dann die Steuerklasse 1, euer Arbeitgeber muss das dann nochmals abfragen. Die Abzüge bleiben gleich. Lebt dein Mann mit Kind allein ohne weiteren Erwachsenen im Haushalt, kann er sogar die 2 beantragen, das geht auch rückwirkend durch die Steuererklärung.