Meine Tochter (4) erzählt, dass Sie von der Mutter geschlagen wird, was kann ich machen?

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Gibt es körperliche oder seelische Anzeichen von Gewalt oder Misshandlung, wären Ärzte diejenigen, die einen Stein ins Rollen bringen.

Die Glaubhaftigkeit der Aussage einer Vierjährigen kann nur ein erfahrener Psychiater oder Psychologe bestätigen.

Genau darauf würde ich mich konzentrieren, da deine Bemühungen, das Sorgerecht zu bekommen, nun ganz falsche Mutmaßungen und Motive zulassen: Überforderung, Müllhalde, ...

Das Jugendamt war bestimmt schon bei der Mutter. Wenn sie da geschafft hat, noch rechtzeitig aufzuräumen, dann kann es so schmutzig nicht gewesen sein.

Wenn sie mit ihren 4 Jahren so zurück in der Entwicklung ist, wieso kann sie dann so glaubhaft von den Schlägen berichten? Dann mußte sie im Sprechen ja schon recht ordentlich voran sein.

Was sollen denn "Kontakte zum Jugendamt" sein? Wenn man sich da privat kennt, wird jeder Sachbearbeiter sofort einen Antrag stellen, dass ein anderer Sachbearbeiter den Posten übernimmt. Die legen da alle keinen Wert drauf, dass sie ihren Job verlieren.

Warum hast Du bei Gericht keinen Antrag auf gemeinsame Sorge gestellt? Sie muß der gemeinsame Sorge ja nicht zustimmen.

Also ich weiß nur, daß die Sorgerechtsbestimmungen zugunsten der Väter - ob geschieden oder ledig - geändert wurden. Ich würde erstmal zum Jugendamt gehen, am besten gleich zu einem Abteilungsleiter und dem das vortragen - auch daß die Ex diese Kontakte dorthin hat und Du deshalb zu ihm kommst. Und wenn der Jemanden hinschickt, dann auf keinen Fall mit Anmeldung vorher. Als Vater hast auch Du bestimmte Rechte, und wenn es zum Wohl des Kindes ist, sowieso. Das Familiengericht wird Dir Recht geben und das Kind kann dann bei Dir aufwachsen. Aber - wie geschrieben - zuerst Jugendamt, die Dir sagen müssen, wie es weitergeht. Alles Gute - und zieh die Sache durch im Interesse Deines Kindes!

Zum Thema Sorgerecht erstmal ein wichtiger Hinweis: seit einer Gesetzesänderung im Jahre 2012 können nun auch unverheiratete Väter ohne Zustimmung der Mutter das gemeinsame Sorgerecht bekommen!

Damit könntest du dir schonmal eine bessere Ausgangsposition verschaffen. Wenn sie sich weiter quer stellt, geht das mit dem Sorgerecht übers Familiengericht und nicht über das Jugendamt, wo sie ja scheinbar Kontakte hat.

Ansonsten - weißt du mit wem speziell sie da Kontakt hat? Dann könntest du ja ausdrücklich um einen Termin bei einem anderen Mitarbeiter bitten. Bei so schwerwiegenden Vorwürfen müssen die tätig werden.

Anwalt und §1626a BGB - Warum beantragst du nicht zunächst das gemeinsame Sorgerecht bei Gericht? Seit Mai 2013 geht das problemlos auch gegen den Willen der Mutter! Dann hast du den Fuß in der Tür und kannst Druck machen. Du kannst auch das alleinige Sorgerecht beantragen und die Mißhandlung deinen Tochter als Grund anbringen - gerichtliches Gutachten erstellen lassen! - Das klappt sicher, wenn du nicht selbst Probleme hast, die dagegen sprechen!