Meine frau ist im Frauenhaus darf das jugendamt unsere tochter von meinem haus mitnehmen?

5 Antworten

Sofern nicht ganz gravierende Gründe dagegen sprechen, leben Kinder in dem Alter eigentlich immer bei der Mutter.

Damit einem Elternteil das Sorgerecht entzogen wird, muss derjenige sich schon sehr negativ gegenüber dem Kind verhalten haben.

Helfen könnte dir vielleicht, wenn du anfängst das Kind zu stillen

warum sollte er das kind stillen? er gibt dem kind die flasche und fertig.

Wenn deine Frau stichhaltig belegen kann, dass du sie geschlagen hast und auch Gefahr für das Kind besteht, dann wird das Jugendamt dir das Kind wegen Kindeswohlgefährdung wegnehmen und vermutlich ihr übergeben.

Was du tun kannst? Dich gut um deine Kleine kümmern und abwarten, was passiert.

nein das kann das jugendamt nicht, dazu hat ein jugendamt überhaupt kein recht. das kann die frau nur selbst über ein familiengericht erwirken. dazu bedarf es stichhaltiger beweise: anzeigen, fotos über misshandlungen des kindes, missbrauchsnachweise etc

das jugendamt ist dazu da zu beraten und mehr nicht.

@markusher

Wenn es einen Begründeten Verdacht gibt, dass ein Kind gefährdet ist oder das Kind (nein, nicht in diesem Fall, allgemein) darum bittet darf und muss das Jugendamt das Kind in Obhut nehmen und bei einer geeigneten Person (dass kann auch der andere Elternteil sein) unterbringen!

Ja, das gilt nicht auf Dauer, da muss dann ein Gerichtsentscheid her, aber erstmal hat das Jugendamt das Recht!

@KirstenSe

das jugendamt hat erstmal garkein recht und nur weil mutti was erzählt, gibts kein gerichtsentscheid. der begründete verdacht muss erstmal bewiesen werden und selbst wenn er mutter verhauen hätte, wäre das kein grund ihm das kind aus dem haus zu tragen. fehlt dem kind als nix, dann interessiert sich kein gericht dafür. und ohne urteil gibts keine kindswegnahme von irgendwen.

das jugendamt hat überhaupt keine rechte. es darf höflich bitten besuchen zu dürfen. mehr nicht.

@markusher

Ich wiederhole: bei dem Verdacht einer Gefährdung hat das Jugendamt in gewissen Situationen das Recht und sogar die Pflicht das Kind in Obhut zu nehmen. Ein Gerichtsentscheid kann nachgeholt werden.

Und wenn das Kind in Obhut ist wird geschaut, ob an dem Verdacht was dran ist. Man lässt nicht das Kind in einer vermeintlichen Gefahr um erstmal in Ruhe zu klären während das Kind zeitgleich evtl misshandelt wird. Wenn sich der Vorwurf als haltlos erweist, kann das Kind zurück, wenn nicht wird es einen dauerhaften Gerichtsentscheid geben.

es steht deiner frau frei hinzugehen wo sie will. wenn ihr verheiratet seit und ein gemeinsames kind habt, dann habt ihr auch gemeinsames sorgerecht. das jugendamt kommt nicht um das kind abzuholen und irgendwohin zu bringen. dazu hat das jugendamt garnicht das recht.

du musst nichts weiter tun, damit das kind bei dir bleibt. wenn du gemeinsames sorgerecht hast, dann ist es alles was du brauchst. die mutter kann das kind nicht von dir weg bringen, wenn du es nicht willst.

Frage Dich, warum sie ins Frauenhaus gegangen ist. Nicht umsonst. Wenn Du sie geschlagen hast, hast wenig Chancen auf Deine Tochter. Da befürchtet das Jugendamt zurecht, dass Du es mit der Tochter ebenso machst. Das gilt auch bei seelischer Grausamkeit.

Leider hat es auch dokumentierte Fälle gegeben - kann man googeln - da sich Frauen selbt verletzten und ins Frauenhaus "flohen" um dem Mann zu schaden und LEIDER wurde das von den "Damen" des Frauenhauses bewußt mitgemacht. Wie es im vorliegenden Fall ist kann keiner von UNS hier wissen. Keine pauschale Vorverurteilung des Mannes daher.

@Bevalon

Da hast Du allerdings nicht unrecht.

@Bevalon

och es gibt genügend fälle wo es genügt eine kleine geschichte zu erfinden um einfach ins frauenhaus zu kommen. dazu brauchts keiner selbstverletzungen.

Es ist nicht zwingend dass das Jugendamt ihm seine Tochter nimmt. Hatt schon von einer Bekannten gehört das er die Kinder behalten hat, weil ja nur "SIE" von ihm geschlagen wurde. Kommt also immer auf das Bundesland an und was wer von beiden angestellt hat. Jugendämter greifen nur bei Kindswohlgefährdung ein.

Normalerweise kommt das Kind zu ihrer Mutter, aber ich weiß jetzt nicht euere Geschichte. Am Besten mit dem Jugendamt in Verbindung setzen.

Es ist am Wichtigsten, dass es dem Kind gut geht.

normalerweise kommt ein kind dahin wo es am besten aufgehoben ist. da die mutter weg ist und das kind zurück ließ, hat sie ihre entscheidung getroffen.

@markusher

Absolut nicht korrekt!

Nur weil die Mutter vielleicht nicht die Chance hatte, ihr Kind mitzunehmen, hat sie damit nicht ein weniger Chancen, dass ein Richter ihr das Kind zuspricht

@KirstenSe

doch ihre chancen sind gleich null. gegen den willen des vaters bekommt sie das kind nicht. es gibt keinen grund dafür.

@markusher

Selbst wenn der Vater ein freundlicher, friedfertiger Mensch ist, hat er nicht mehr "Recht" auf das Kind als die Mutter

Und bei Säuglingen müssen idR schon triftige Gründe gegen die Mutter vorliegen, damit das Kind nicht der Mutter zugesprochen wird... Doof für viele tolle Väter ist aber nunmal so

@markusher

es kommt in D. noch immer meist zur Mutter und das ist auch gut so.

@KirstenSe

es gibt bei einem säugling nicht weniger gründe oder mehr die gegen oder für einen elternteil sprechen.

@Koboldmaki203

wer sagt das es gut so ist? wenn dem so wäre, wäre es nicht korrekt und gegen das gesetz. ein kind bleibt bei dem elternteil der das gewohnte umfeld hat und die soziale umgebung. wenn das der vater erhält, dann bleibt das kind bei ihm.

@markusher

Da bei Säuglingen die Mutter den großen Vorteil des Stillens hat, gibt es da schon einen Unterschied zu kleinkindern