Meine Rechte beim Tausch?

1 Antwort

Hallo,

wenn du die Sachen zu Recht reklamierst, kann man es wohl kaum Betrug nennen sondern Reklamation.

Du schreibst, dass ein Teil fehlt und anscheinend war ja auch nicht ausgemacht, dass es sich um getragene Kleidung handelt.

Damit hat die Gegenseite den Vertrag nicht ordnungsgemäß erfüllt und du bist jetzt deshalb meiner Meinung nach auch nicht verpflichtet deinen Teil ordnungsgemäß zu erfüllen.

Ich würde die Sachen zurückschicken, sie aber vorher noch jemanden zeigen und wegen dem fehlenden Teil Fotos der gelieferten Teile machen.

Das ist aber nur meine persönliche Meinung, ich kenne die Bestimmungen auf Kleiderkreisel nicht.