Meine Freundin und ich wollen heiraten. Ich bin 100% Erwerbsunfähig. Wie viel würde mir abgezogen?

5 Antworten

von der Erwerbsunfähigkeitsrente wird im Falle einer Eheschließung nichts abgezogen, das nur, wenn der Rentenbeziehr selbst dazu verdienen würde. Die Rente wird für die eigene Tätigkeit gezahlt und wird nicht gekürzt, das beträfe nur den Bezug von Sozialhilfe oder Arbeitlosengeld II.

Durch eine Heirat ändert sich die Höhe der Erwerbsminderungsrente nicht.

Sie wird ja aus deinen Beitragszeiten berechnet und an denen ändert sich ja nichts.

Anders wäre es, wenn du Grundsicherungsleistungen oder Arbeitslosengeld 2 beziehen würdest.

Da würdet ihr eine Bedarfsgemeinschaft bilden und ihr Einkommen würde mit angerechnet.

Durch eine Heirat verringert sich die Rente auf keinen Fall. Abzüge müsstest Du nur in kauf nehmen, wenn Du arbeitest und die Freibeträge überschreitest. Außerdem rate ich Dir zur Kontrolle Deines Rentenbescheides, da die Rentenkasse uns als Erwerbsgeminderte um 10,8 % unserer Rente betrügt. Ließ meinen Tip und handele. LG

Genaue Auskunft gibt dir die Rentenkasse bzw. ein Rentenberater.

Schaumal bei www.ihre-vorsorge.de rein,und gib dort in die suchmaschine mal:Erwerbsunfähigkeitsrente+Heirat ein,habe dort etwas gefunden vieleicht hilft dir das weiter. Zitat:Auch als eheleute erfolgt keine anrechnung von rente und arbeitseinkommen. Angerechnet wird bei eigenen einkommen-kann auch eigene rente- sein, unter umständen bei gleichzeitigen bezug einer witwen/witwer rente.

Schon wie bisher, bleibt jeder eigens kranken- versichert.

Die eheschließung aber könnte durchaus auch in steuerlicher hinsicht vorteile bringen. Der steuerliche grundfreibetrag für jeden ist derzeit euro 7.664, als eheleute aber 15.328. Dies ist zahlenmäßig das gleiche, aber noch lange nicht dasselbe.

Vorteil für das arbeitseinkommen des partners, er kann ab eheschliessung zu der günstigeren steuerklasse III umsteigen. Dadurch erhöht sich das monatliche netto.

Richtig ist aber auch, der vermutlich geltende steueranteil für ihre rente ( Bei Beginn 2006) wird mit 52% aus der jahresbruttorente dem lohn dazugeschlagen. Dies kann von vorteil sein, wenn der steuer- liche rentenanteil wesentlich unter 7.664 liegt, also bisher nicht ausgeschöpft wurde. Maßgebend der monatliche bruttolohn sowie die monatliche bruttorente.