Hartz 4 Empfänger möchte Asylbewerber heiraten

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Asylbewerber dürfen nicht arbeiten.

Und ja, natürlich werdet ihr als BG behandelt. Da er als Asylbewerber von Leistungen nach dem SGB II ausgeschlossen ist, mindern sich nur deine Leistungen für die Unterkunft und Heizung (um den kopfteiligen Anteil der Miete, der auf deinen Ehemann entfällt).

Heiraten könnt ihr, wenn alle Papiere vorhanden sind, allerdings festigt eine Ehe mit Dir hier nicht seinen Aufenthaltstitel.. sollte er schon eine Ausreiseaufforderung oder Ausweisungsandrohung haben muß er dieser trotzdem folgen..

vom Ausland aus kann er dann einen Antrag auf Fam.zusammenführung stellen, solltest Du bist dahin in der Lage sein nachweislich Deinen Lebensunterhalt und den von Deinem Dann-Mann zu leisten habt ihr gute Chancen das er wieder herkommen kann... 

aber nicht sollte er ausgewiesen worden sein, dann mußt er oder Du erst alle Schulden die er verursacht hat an der BRD erstatten und seine Wiedereinreisesperre aufheben lassen..

2 Wohnungen werden Euch nicht finanziert, Du verlierst die Vorteile/Vergünstigungen einer  Alleinerziehenden..sollte der Typ Deines Kindes kein Unterhalt zahlen gibt es dann auch kein UVG mehr..

Warum sollte man als Hartz vieri nicht heiraten dürfen?

Suchen diese schon Heiratskandidaten aus? wohl nicht.

Sein monatliches Einkommen ist sehr gering.

Frage wäre: Darf er überhaupt arbeiten, wenn ja ist doch ok.

Wenn ihr zusammen zieht, wird egal welches Geld in die Bedarfsgemeinschaft hinzu gerechnet, dann wird geschaut, mit welchem Betrag x die Familie dann unterstützt wird oder halt nicht auch wenn man nicht zusammen wohnt, dann wird halt bissl anders gerechnet (aber grob auch mit sämtlichen Einnahmen der Familie)

Dazu gibt es so vermute ich Tabellenrechner

Wie sieht es aus wenn er eine Arbeit gefunden hat?

Wenn, dann kann man immer noch gucken plus die Komponente verheiratet sollte doch dann auch erfüllt sein...

Die Frage wäre bei Asylbewerbern, liegt dann nicht quasi eine Scheinehe vor, wenn man zwei Hausstände beibehalten möchte...

Geht der jenige arbeiten mit einer Arbeitserlaubnis, dann würde doch geguckt werden, ob er da oder da wohnt (vlt. aufgrund des Arbeitsortes; Thema Werbungskosten u. a.) wieviel monatliche Belastungen hätte die Familie, was muss die Familie aufwenden, und was muss der jenige zur Erhaltung und Sicherung seines Einkommens aufwenden (Fahrten zwischen Wohn- und Arbeitsstätte, oder doppelte Haushaltsführung, oder aber geldwerter Vorteil weil man Wohnung vom AG zur Verfügung gestellt bekommt, wie hoch wäre vlt. der tatsächliche eigene Anteil zur Mehrbelastung im Rahmen der Tätigkeit ----> zur Erhaltung und Sicherung der Einnahmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit ----> danach bemisst sich u. a. auch der Selbstbehalt, Versicherungen, könnten auch mit einfließen)


Aber das wissen wir alle nicht was in Zukunft x dann sein wird, dazu ist das Modell von dir noch zu schwammig, da kann man nur eventuelle Dinge aufzählen, die herangezogen werden könnten

Überleg dir genau, ob du dir das, noch zusätzlich zu deinen zwei Kindern, die du momentan sowieso nicht allein versorgen kannst, antun willst. Du hast dann drei zu versorgen und er wird nicht so schnell arbeiten gehen können.

DemmnickBritta 
Fragesteller
 09.03.2015, 17:04

Warum 2 Kinder???