Meine Ex verbietet mir den Umgang zu meinem Sohn

7 Antworten

nochmal beim jugendamt gehen und da mal kräftig auf dem putz hauen (keine beleidigungen) die spinnen ein bischen, wenn das nichts bringt, dann bleibt dir nichts andres übrig, zum anwalt zu gehen und notfalls einzuklagen.

timbatal  07.12.2011, 15:28

nicht auf den putz hauen. hier ist die devise ruhig zu bleiben und vor allem sachlich.

iveningboring  10.12.2011, 01:42
@timbatal

Man kann auch leise, freundlich und sachlich "auf dem Putz hauen" ;-)

timbatal  10.12.2011, 16:11
@iveningboring

achso, das ist natürlich was anderes ^^

geh zum amtsgericht und stelle einen antrag auf beratungskostenbeihilfe. damit kannst du dich dann für einen unkostenbeitag von ca. 10 euro anwaltlich beraten lassen.

???Also,ganz ehrlich...das nutzt alles nichts!Ich spreche aus erfahrung!Auch ich hatte mit der KM wegen meiner mittlerweile 15 jährigen Tochter knies!Die KM hat mich in den schillerndsten Farben bei meiner Tochter schlecht geredet!Beim Gerichtstermin sind wir so verblieben,das meine Tochter,wenn sie will,jederzeit zu mir kommen kann.ZU Besuch,wohlgemerkt!Das war vor 9 Monaten!Und mehr kann man nicht machen!Ist ein tolles Gefühl,wenn man Bilder von seinem Kind im Internet sieht und 2 mal schauen muss,ob sie das ist!In dieser Beziehung sind wir in Deutschland als Väter wirklich die doofen!Zahlen ja,sehen nein!Die Mamas labern solange auf dein Kind ein,bis es dich nicht mehr sehen will und du kannst NICHTS dagegen tun!Jedenfalls nicht auf dem rechten Weg!

Hallo, du hast viel zu lange gewartet!! 1 Jahr ist ne lange Zeit! Ich rate dir dringend einen Antrag auf Umgangsregelung beim zuständigen Familiengericht zu stellen, das geht mit oder ohne Anwalt. Das Jugendamt kann dir da nicht weiterhelfen, da die beim Thema Umgang nix zu melden haben, können nur beraten und vermitteln, das hat aber keine rechtliche Relevanz. Beim Familiengericht werden dann genau die Tage mit Uhrzeiten incl. Ferienreglung festgelegt wann du deinen Sohn zu dir holen darfst. Aber vor der Klage bedenke bitte: ein Umgangsrecht beinhaltet auch immer eine Umgangspflicht, das heisst du musst deinen Sohn mindestens alle 14 Tage von Fr. Nachtmittag bis So. Abend mit Übernachtungen zu dir nehmen, dazu kommt die Hälfte aller Ferien und die Hälfte aller Feiertage. Du hast auch die Fahrtkosten zu tragen um dein Kind abzuholen und ihr wieder zu bringen, auch wenn sie mal umzieht. Kannst du das leisten? Wenn ja stell am besten noch heute einen Antrag. Wenn du finanzielle Probleme hast kannst du Gerichtskostenbeihilfe beantragen, die Formulare dafür hat jeder Anwalt. Wenn du dir keinen Anwalt leisten kannst gehst du mit einer aktuellen Verdienstbescheinigung zum Amtsgericht und lässt dir einen Beratungsschein ausstellen, damit bekommst du eine kostenlose Rechtsberatung bei einem Anwalt deiner Wahl. Such dir einen der auf Familienrecht spezailisiert ist. Alles Gute!

Dennoch klagen. Du würdest Prozesskostenhilfe bekommen. die musst du zwar zurückzahlen, wenn du einmal Geld hast - aber wenn du Geld hast, kannst du das ja auch.

pupsimoppi  07.12.2011, 11:00

dem stimme ich zu. lass´ dir das nicht gefallen. ein kind braucht seinen vater.