Wie bindend ist eine gerichtliche Vereinbarung/Umgangsregelung?
Hallo, Ich habe da eine kurze Frage: Seid 11 Jahren bin ich getrennt und geschieden. Aus dieser Ehe gibt es meinen Sohn, jetzt 12 Jahre. Seid 2007 gibt es eine gerichtlich festgelegte Elternvereinbarung über den Umgang: alle 14 Tage am Wochenende und jeden Mittwoch Nachmittag. Leider waren mein Ex-Mann und ich uns nie grün, schon immer hat er versucht meinen Sohn auf seine Seite zu ziehen und ihn dazu zu bewegen zu ihm zu ziehen. Jetzt wo mein Sohn stark pupertiert kam es fast tgl. Zu Streitigkeiten zwischen mir und meinem Sohn, immerzu mit den Äußerungen, dass es bei mir doof sei und er zum Vater geht. Vor lauter Wut und Druck habe ich dann gesagt, er sollte doch zu seinem Vater gehen. Das war im Januar. Jetzt ist es drei Monate her, und ich bin mit der Regelung absolut nicht einverstanden. Ich entfremde mich zusehends von meinem Sohn und mein Ex macht mich weiterhin extrem schlecht bei meinem Jungen. Jetzt ist mein Ziel sich so zu einigen, dass alle Beteiligten zufrieden sind, beispielsweise bei einem Wechselmodel, Montags-Donnerstags bei Mama, rest der Woche bei Papa. Für mich sinnig, weil ich am Wochenende sowieso meistens arbeite. Dies lehnt der Vater ab, mit der Begründung, das unser Sohn dass nicht möchte, er möchte ganz beim Vater wohnen, weil die Mama immer nur Stress macht. Jetzt meine Frage: In wie weit ist die gerichtliche Vereinbarung bindet? Kann ich darauf bestehen, das mein Sohn wieder nach Hause muss, bis eine erneute gerichtliche Entscheidung da ist? Gespräche mit dem Jugendamt sind geführt, dort lehnt er meine Vorschläge wehement ab. Vielen dank für eure Unterstützung :-)
4 Antworten
Das ist ein Titel der in der Regel bindend ist. Ich habe so einen Titel für meine Schwester und deren Sohn erwirkt. Im Prinzip ein richterlicher Beschluss an den man sich zu halten hat.
Solche Beschlüsse vom Gericht müssen immer wieder auf die neue Situation angepasst werden.
Hast du das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht?
Wenn ja: Nutzt Dir auch wenig.
In diesem Alter entscheiden die Richter höchst selten und nur in ganz ganz gravierenden Fällen gegen den Wunsch des Teens.
Und ich gehe jetzt mal davon aus, dass der Vater den Teen nicht brutal mißhandelt.
Du kannst es übers Gericht versuchen, Du wirst aller Wahrscheinlichkeit nach scheitern.
Lass den Sohn doch einfach mal eine Weile ohne Kontakt beim Vater. Der kocht doch garantiert auch nur mit Wasser.
Hallo :)
In der Pupertät sucht mach sich von den Eltern wegzulösen. Bitte mach nichts übers Gericht. Wenn du deinen Sohn zwingst dich zu besuchen wird er dich hassen. Außerdem kann dein Ex dich dann deswegen schlecht machen :(
Sag deinem Sohn immer wieder wie gern du ihn sehen möchtest und lass ihm seinen Willen. Er wird einsehen dass er dich braucht wenn du ihm seinen Freiraum lässt! Viel Glück
Die gerichtliche Entscheidung ist EINZIG bindend.
Alles Andere spielt keine Rolle.
Kurz gesagt: Es ist völlig richtig, was schoenegruene da schreibt.
Nur wirst du diesen Beschluss vor Gericht nicht mehr durchsetzen können.
Ich denke es ist ziemlich arm, eine einfache Frage so derb und unverschämt zu beantworten. So hilfst du keinem und verärgerst nur die Menschen, die in einer solchen Plattform nach einer Antwort bitten. Warum machst du dir solch eine Mühe, so einen langen Text zu verfassen, wenn er doch nichts bringt, außer der Enttäuschung meinerseits, das es leider Menschen gibt, denen es Spaß macht ihnen unbekannte Menschen zu beleidigen. Warum nicht einfach die Frage ignorieren und schauen, ob man jemandem anderen wirklich helfen kann??