Umgangsregelung?

4 Antworten

Nein, das ist keine Straftat.

Eine gerichtliche Umgangsregelung ist in diesem Fall eine sehr gute Idee!

ist das von der kindesmutter eine Straftat?

nein - stellt eher ihre Erziehungsfähigkeit infrage.

Ansonsten ... wie sieht es mit gemeinsamem Sorgerecht aus? Besteht dieses - bzw. hast Du es bereits beantragt?

Eine Beurteilung der Situation aus der Ferne, und nur mit einseitiger Information (mindestens zwei Sichtweisen fehlen mir) kann ich da keine hilfreiche Antwort geben. Insgesamt scheint da mehr "in den Graben gefahren" zu sein, als ich im Moment überblicke. Für Dich ist die Situation natürlich "zur vollen Unzufriedenheit", das kann ich nachvollziehen.

Erörtere bitte mit der Sachbearbeiterin vom Jugendamt mal, welche Argumente die Kindesmutter denn haben könnte, den Kontakt vollständig abbrechen zu wollen. Eventuell ergibt sich daraus eine Möglichkeit, der Mutter zu beweisen, daß Du dir Mühe gibst, ihre Argumente zu entkräften.

Da kann ich die leider nur Trost aussprechen, statt einer "Patentlösung".

nein die km hat keine straftat begangen. wende dich an deinen anwalt und stell deine umgangsforderung:

  • 2-3 nachmittage die woche mit einer übernachtung
  • jedes zweite we von fr-so
  • hälftige ferien und feiertage
  • 3 wochen urlaub

der beschluss sollte beschwert werden mit ordnungsmitteln für die km wenn sie weiter umgang boykottiert: ordnungsgeld ersatzweise haft, androhung entzug des sorgerechtes.

wenn du noch kein gemeinsames sorgerecht hast, sollte dies die nächste forderung an die km sein. besprich dich dazu mit deinem anwalt