Meine Eltern geben meinen Fahrzeugbrief nicht raus ... :( ?

16 Antworten

Du bist Halter, Besitzer und Eigentümer des Fahrzeugs... also gehört es dir... dazu kommt nach das Du das Fahrzeug durch eine "Schenkung" zugeschrieben bekommen hast , diese sind rechtlich so ähnlich wie ein Kauf was das Eigentum anbelangt, dir gehört das Fahrzeug nun, und eine Schenkung ist auch nicht vom Schenkenden rückgängig machbar, nur vom beschenkten.... somit müssen dir deine Eltern den Fahrzeugbrief aushändigen, rein rechtlich gesehen ist dies sogar Diebstahl!

Es sei denn ihr habt "Auflagen" ausgehandelt, sofern du diese nicht erfüllt hast dürfen dir deine Eltern das Fahrzeug wegnehmen.... aber wenn diese nur Mündlich ausgehandelt wurden ist es auch sehr schlecht zu beweisen^^

Schenkungen kann man rückgängig machen, wenn man z.B. groben Undank nachweisen kann. Ohne die näheren Umstände zu kennen, könnte der Vater es darauf ankommen lassen.

Wer den Brief hat, ist der Eigentümer. Du bist in diesem Fall nur der Besitzer, der Nutzer des Fahrzeugs. Schließlich haben Deine Eltern den Wagen gekauft und stehen mit Sicherheit auch im Kaufvertrag - oder?

Weißt Du, schon Dein erster Satz "...den mir mein Daddy endlich schenkte." sagt mir, daß Du zu den Kids gehörst, die meinen, die Eltern sind für alles und jedes zuständig, aber sagen dürfen sie nichts.

Vielleicht ist das Auto als Druckmittel für Deine Eltern noch die einzige Möglichkeit Dich unter Kontrolle zu halten.

Überlege mal, ob es nicht eine andere Möglichkeit gibt, sich mit seinen Eltern ein einvernehmliches Leben zu gestalten, als Konfrontation. Diplomatie und ein paar Zugeständnisse führen manchmal weiter.

Wer den Brief hat, ist der Eigentümer.

Nein. Der Brief ist keine Eigentumsurkunde.

Schließlich haben Deine Eltern den Wagen gekauft und stehen mit Sicherheit auch im Kaufvertrag

Und sind somit Eigentümer, sofern der Fragesteller die Schenkung nicht nachweisen kann.

@PatrickLassan

tschuldige aber ich bin 36 jahre und kein kind mehr...

@PatrickLassan

tschuldige aber ich bin 36 jahre und kein kind mehr...

@Muggi37

Ob du nun 36, 18 oder 75 Jahre alt bist, ändert nichts an den angesprochenen Tatsachen von "PatrickLassan"

Na hör´mal! Solch ein großzügiges Geschenk gibt´s nicht für lau! Und Dein "Privatleben" wird ihnen wohl zu Recht missfallen! Zweioelsohne stellen junge Leute mitunter ganz schönen Mist an, haben sie erst ´nen fahrbaren Untersatz! Und so, wie Du Dich gerade in ihren Augen verhältst, scheinen sie kein großes Vertrauen in Dich zu haben! Also: Nicht zur Strafe, nur zur Übung! Denk´über Dein eigenes Verhalten nach !!!

Ach ja: Die Schenkung ist erst mit Übergabe des FZ-Briefes gültig! Dein Ruf nach der Polizei ist lächerlich!

Ich kann nicht beurteilen, wie das Verhältnis beim Fragesteller zu Hause ist. Dein Kommentar entbehrt jeder Grundlage und ist unangebracht.

Das Fahrzeug gehört dem, der im Fahrzeugschein drin steht. Da das Auto Dir geschenkt wurde, können Deine Eltern es nicht so ohne weiteres wieder einziehen. Ein Einbehalten des Fahrzeugscheins in diesem Fall gleicht einem Diebstahl.

Und wenn Du über 18 bist (davon gehe ich mal aus), ist es schon lächerlich, daß Deine Eltern sdas Einmischen in Deine Angelegenheiten zum Grund machen, Dir Dein Fahrzeug wegzunehmen.

Das Fahrzeug gehört dem, der im Fahrzeugschein drin steht.

Falsch.

@PatrickLassan

Tschuldigung, ich meine Brief!!!!! Und die Angaben im Brief und Schein sind gleich!

@Imagine2012

Trotzdem falsch. Weder Brief noch Schein (oder neuerdings Zulassungsbescheinigung Teil I und II) sind Eigentumsurkunden. Sie weisen lediglich aus, wer Halter des Fahrzeugs ist, denn an den hält sich Vater Staat z.B. bei der Kfz-Steuer oder bei Verkehrsverstößen.

@Imagine2012

Dann kannst Du mir sicher auch den entsprechenden Paragraphen im BGB nennen.

Kleiner Hinweis: Wenn Du einen neueren Fahrzeugbrief (jetzt: Zulassungsbescheinigung Teil II) hast, wirf mal einen Blick drauf.

@PatrickLassan

Oder schau mal bei Wikipedia nach (stimmt zwar nicht immer, aber oft genug):

In der Bundesrepublik Deutschland stellt die Zulassungsbescheinigung Teil II keinen Eigentumsnachweis dar. Im Feld C.4c ist vermerkt: „Der Inhaber der Zulassungsbescheinigung wird nicht als Eigentümer des Fahrzeugs ausgewiesen."

@PatrickLassan

Ich hab die alten Briefe, demnach sind die eingetragenen Personen Eigentümer, da zum Anmelden die entsprechenden Kaufverträge bzw. hier eine Schenkungsurkunde oder ähnliches (auch eine Vollmacht des Besitzers der Kaufrechnung) vorgelegt werden muß, um das Kfz vorzulegen. Und nein, ich bin kein Anwalt, sondern Kaufmann, für den muß ich nicht jeden Paragraphen im Detail kennen.

Zulassungsbescheinigung ist die mitzuführende Zulassung, nicht aber der Brief, ich dachte wir reden von der Eintragung im Brief? nur habe ich mich aus Versehen am Anfang verschrieben, daraus drehst Du mir einen Strick? Oder wie?

@Imagine2012

Ich drehe dir aus gar nichts einen Strick, aber anscheinend bist du nicht richtig informiert.

Das, was du 'Brief' nennst, heißt seit einiger Zeit 'Zulassungsbescheinigung Teil II'., der Fahrzeugschein dementsprechend 'Zulassungsbescheinigung Teil I'. Auch wenn du noch eine Urkunde hast, auf der 'Brief' steht, ändert das nichts an der Rechtslage - der Kfz-Brief war noch nie eine Eigentumsurkunde, dazu gibt es auch genügend Gerichtsurteile. Bei der Zulassungsstelle musste man auch noch nie einen Kaufvertrag o.ä. vorlegen, da denen die Eigentumsverhältnisse völlig egal sind.

Und zu guter letzt: Ich bin auch kein Jurist, aber wenn man schon behauptet, etwas wäre im BGB geregelt, sollte man auch angeben können, wo das genau steht.

@PatrickLassan

Ja, Du hast vollkommen recht, für eine Antwort, die Du verlangst, hole ich nun das BGB heraus und such Dir die Paragrafen heraus! Würdest Du sowas tun, dir die Zeit zu nehmen?

Und weißt Du, wie das nun heißt, ist mit sowas von schnuppe, ich habe noch ne Fahrzeugbrief und die Zulassung, als ich das Fahrzeug angemeldet habe, mußte ich durchaus einen Eigentumsnachweis vorlegen!!!!!!!!!

@Imagine2012

für eine Antwort, die Du verlangst, hole ich nun das BGB heraus und such Dir die Paragrafen heraus

Du hast behauptet, im BGB gäbe es eine Vorschrift, dass der Halter eines Fahrzeugs auch der Eigentümer ist. Vielleicht solltest du erst im BGB nachsehen und dann so etwas behaupten.

als ich das Fahrzeug angemeldet habe, mußte ich durchaus einen Eigentumsnachweis vorlegen.

Ich fahre seit etwas über 30 Jahren Auto und haben schon einige PKW angemeldet. Die Zulassungsstelle hat noch nie einen Kaufvertrag o.ä. sehen wollen.

@PatrickLassan

Bei der Zulassungsstelle musste man auch noch nie einen Kaufvertrag o.ä. vorlegen, da denen die Eigentumsverhältnisse völlig egal sind.

So ist es!

der, der den großen brief hat gilt als besitzer, deswegen kann man auch nich einfach autos klauen. bzw man sollte den brief nich im auto lassen, weil wenns geklaut is, is das auto mit pech weg, weil der, ders geklaut hat ja nachweisen kann, das er den großen brief hat

der den großen brief hat gilt als besitzer

Du wirfst da einiges durcheinander. Besitzer ist rechtlich gesehen jemand, der die tatsächliche Gewalt über eine Sache ausübt - das ist etwas anderes als Eigentümer. Derjenige, der den Kfz-Brief besitzt, ist allerdings auch nicht Eigentümer, da der Brief keine Eigentumsurkunde ist.