Meine Bilder und Artikelbeschreibung wurden geklaut (ebay)

4 Antworten

Du schreibst etwas von Schadensersatz. Welcher Schaden ist dir denn überhaupt entstanden? Ein solcher wäre dir überhaupt nur entstanden, wenn du das Produkt als gewerblicher Verkäufer regelmäßig einstellst und du so eventuell aufgrund von Verwechslungen oder verschwimmendrr Identität Umsatzverluste plausibel machen kannst. Das wird aber nicht einfach und lohnt sich nur bei sehr groß angelegtem Geschäft.

Dir steht eventuell eine Nutzungsentschädigung für Foto und Text zu, aber in nennenswerter Höhe wird die auch nur dann liegen, wenn diesen ein besonderer Aufwand zugrunde liegt oder sie außergewöhnlich kreativ oder originell war.

Höchstwahrscheinlich lohnt sich der Aufwand nicht, das Geld eintreiben zu wollen, weil es einfach zu wenig ist. Natürlich kannst das erst mal von dem anderen fordern, aber wenn er nicht zahlt, wäre mir eine gerichtliche Durchsetzung zu aufwändig und riskant.

Du kannst aber natürlich von der Gegenseite Unterlassung verlangen, sofern Wiederholungsgefahr besteht.

Wenn es dir nicht nur um dein eigenes Geld geht, sondern du dem anderen auch eins auswischen willst, kannst du ihm von einem Anwalt eine Abmahnung schicken lassen, Die wird ihn ein paar Kröten kosten. Du selbst hast aber außer Genugtuung nichts davon. Daher würde ich das auch nur tun, wenn es sich um einen Gewerbetreibenden handelt und nicht um einen unerfahrenen Privatverkäufer, der das nur aus Unwissenheit getan hat.

Anwälte, die solche Abmahnungen schreiben, findest du im Internet, viele wollen dafür auch kein Geld von dir, sondern kassieren nur von der Gegenseite.

Wenn es eine allgemeine Notwendige Artikelbeschreibung ist kannst du leider nichts machen und in die Bilder musst du Pixelfehler eingearbeitet haben damit du nachweisen kannst dass das deine Originaldateien sind die der Verkäufer da benutzt. Wenn du keine Pixelfehler eingearbeitet hast, hast du noch die Möglichkeit ein Gutachten erstellen zu lassen worin nachgewiesen wird das es deine Originaldateien sind, wofür du die Kosten allerdings ersteinmal vorstrecken musst.. Ich hatte letzte Woche genau das selbe Problem und habe mich so sehr darüber geärgert.. Die Info stammt von meinem Anwalt.. Liebe Grüße

pendex 
Fragesteller
 24.05.2014, 21:43

reicht es nicht aus, wenn auf den bildern MEIN parkettboden zu sehen ist? :D

LG

AnnaAmilia  24.05.2014, 21:46
@pendex

Neeeeeiiiiinnnn :(( auf meinen Bildern sind die Hände MEINES MANNES zu sehen !!!! Nichtmal das hat gereicht :(( Der Kerl hätte ja aus der gleichen Perpektive von seinem eigenen Handy ein Foto schiessen können.. Total bescheuert.. !! Seitdem werden nur noch Pixelfehler eingebaut :D

Ratirat  25.05.2014, 10:06
@AnnaAmilia

Sorry, aber dein Anwalt hat dir echt Blödsinn erzählt!

Es ist jedes plausible Indiz für einen Beweis nutzbar. Siehe zum Beispiel diese Indizien, die das LG München aufgeführt hat: http://www.it-recht-kanzlei.de/foto-urhebereigenschaft.html

Pixelfehler haben im Gegensatz dazu keine Beweiskraft, denn diese kann jede Seite in ihre Fotos hineinbringen - wie willst du dadurch beweisen, dass du der Urheber bist? Das käme höchstens in Frage, wenn an deiner Kamera einzigartige Pixelfehler bestünden, die auf jedem damit gemachten Foto zu sehen sind und mit dem fraglichen Bild übereinstimmen. Aber heutige Kameras haben solche Fehler so gut wie gar nicht mehr, und mit nachträglich eingebauten Pixelfehlern kannst du nichts beweisen.

Wenn hingegen auf den Bildern so einzigartige Merkmale wie die Hände deines Mannes oder der heimische Parkettboden zu sehen sind, müsste sich die gegnerische Seite schon eine verdammt gute Geschichte einfallen lassen, wie sie diese Fotos selbst gemacht haben will.

AnnaAmilia  24.05.2014, 21:48

Achso falls du eine Rechtschutzversicherung hast könntest du da auch einmal nachfragen ob sie die kosten für ein Gutachten vorstrecken..

pendex 
Fragesteller
 24.05.2014, 22:03
@AnnaAmilia

vielleicht sollte ich mich als berühmter fotograf ausgeben, dessen bilder ein vermögen wert sind! :D

aber ob es sich wirklich lohnt dagegen vorzugehen.. nachher bezahle ich für den anwalt mehr als ich hinterher erstattet bekomme :D und solange sich die schadensersatz.summe nicht im dreistelligen bereich bewegt, macht es sowieso wenig sinn... in relation zum entstandenen aufwand... obwohl... den kann ich mir doch dann auch in rechnung stellen lassen? ;P spaß beiseite... LG und danke nochmal

Du beauftragst einen Anwalt mit der Durchsetzung deiner Rechte.

Die Kosten dafür musst du natürlich erst einmal vorstrecken ....

RieJe  24.05.2014, 21:45

Muss er nicht. Wenn er kein Geld hat, jedoch aber ein Anwalt findet kann dieser Anwalt auch ein Rechtsberatungsschein mit beantragen (falls dieser user kein schein bekommt, da jedes Amtsgericht unterschiedlich ist)

Ratirat  25.05.2014, 10:08

Es gibt genügend Anwälte im Internet, die sich darauf freuen, der Gegenseite Abmahnungen schicken zu dürfen und dafür vom Geschädigten auch kein Geld nehmen.

Es gibt auch Anwälte die extra solche eBay Fälle machen. Eventuell schaust du in Internet mal nach und schreibst, wenn du einen gefunden hast gleich mal an.