Bei ebay den Mindestpreis nicht erreicht. Bin ich trotzdem zum Kauf verpflichtet?
Moin, habe kürzlich auf ein Motorrad bei ebay geboten. Das Angebot war mit Mindestpreis versehen. Bei einem gewissen Betrag war mir das Moped eigentlich zu teuer und ich habe nicht weiter geboten. Die Auktion lief aus, der Mindestpreis wurde NICHT erreicht aber ich war der höchstbietende. Der Verkäufer schrieb mich daraufhin an und er wolle zu dem erzielten Preis an mich verkaufen. Zunächst war ich interessiert und schrieb zurück, daß ich mich telefonisch melde. Gleichzeitig schickte er mir ein "Angebot an unterlegene Bieter" als sofort-kauf Angebot. Ich bot NICHT darauf, das Angebot endete nach 24 Stunden. Danach rief ich ihn an, um mir das gute Stück anzusehen und evtl zu kaufen. Bei dem Gespräch stellte sich heraus, daß wesentliche Angaben im Angebot einfach falsch waren (Austauschmotor ohne Belege, km Angabe falsch). Trotzdem war das gute Stück noch interessant. Am nächsten Tag hatte ich jedoch kein Interesse mehr und teilte ihm das per Mail mit. Nun will er mich verklagen, da ich aufgrund des Höchstgebotes zur Abnahme verpflichtet sei usw. Stimmt das???? Ausserdem ist er als gewerblicher Händler gemeldet, hat auch unter dem Gerwerbeaccount verkauft. Den Artikel bot er allerdings als Privatmann an in der Artikelbeschreibung. Darf er das? Bin eigentlich davon überzeugt, daß er mir garnix kann, aber vorsichtshalber frage ich hier mal in die Runde.
bye Pulli
11 Antworten
So, heute gabs in der Tat Post von seinem Anwalt... Sowas lächerliches hab ich selten gelesen: Er beruft sich nicht auf die Willenserklärung bei ebay, da wohl dort keine hinreichende Absichtserklärung nachgewiesen könne, sondern vielmehr auf das Telefonat welches ich mit dem Verkäufer führte. Klar hab ich Kaufinteresse geäussert, sonst würde ich mir die Karre wohl kaum ansehen wollen, aber nie einen mündlichen Kaufvertrag a la "jawoll die Kiste is mir, mach den Vertrag ferdich" abgeschlossen. Genau das wird mir vorgeworfen, da ich ja auch Bankdaten angefordert hätte und meine Kaufabsicht eindeutig geäussert hätte.
Bevor der Herr Anwalt Strafanzeige stellt, wolle er mir nochmal die Gelegenheit geben die Angelegenheit gütlich zu regeln und fordert mich auf 30% des Verkaufspreises bei ebay zu zahlen. Wären dann summasumarum knapp 2000.- euro.
Ich ärgere mich gerade, daß ich das Moped nicht gekauft habe und ihm dann Preisminderung, Schadensersatz oder Wandlung nebst Selbstkostenentschädigung um die Ohren haue....
...to be continued...:-)
Beim eBay System ist es so, dass das Angebot an Unterlegene bieter nur ein erneutes Angebot ist.
Ein Angebot kann _muss aber nicht_ angenommen werden.
Wenn er dann auch noch im Gewerbeaccount privat verkaufen will und auch noch händler ist, dann bewegt er sich auf sehr dünnem Eis. Man kann da einigen Behörden melden was für unrechtmäßige sachen da bei diesem Händler laufen. In der position Druck auszuüben ist er mit sicherheit nicht. Das könntest Du aber werden ;)
Der kann Dir nichts!!!
super.... 6 Antworten in 7 Minuten... Danke :-) @reinerunsinn: Ja so dachte ich auch erst von wegen Willenserklärung, aber dann las ich eben bei eba nach. Das steht da unter "Grundsätze":
Der Verkäufer gibt in der Artikelbeschreibung oder Artikelbezeichnung an, dass der Höchstbieter verpflichtet ist, den Artikel zu kaufen, auch wenn der Mindestpreis nicht erreicht wurde. Wenn der Mindestpreis nicht erreicht wurde, kann der Verkäufer nachträglich ein „Angebot an unterlegene Bieter“ unterbreiten, er kann aber den Höchstbieter nicht zum Kauf zwingen.
hmmm... bei ebay is das immer so ne Sache was nun stimmt!!! Ich frag bei ebay auf jeden Fall mal nach.
du kannst als unterlegener bieter das angebot annehmen...musst du aber nicht... melde das procedere bei ebay...
Hallo hab bei ebay ein Auto ersteigert und da stand das es bei 120000 tkm ist und auf den Bilder hab ich danach gesehen das es 5000 km mehr drauf hat muss ich das Auto dann kaufen