Kommt bei ebay Kleinanzeigen ein Kaufvertrag zustande wenn der Verkäufer nicht antwortet?

9 Antworten

Ein Kaufvertrag kommt durch eine Willenserklärung zustande.

Bei ebay ist es so das man ein Angebot einstellt und dies durch das Bieten oder Sofortkaufen dann abgeschlossen ist.
Bei ebay-Kleinanzeigen muss einer sein Interesse bekunden und der andere dieses Angebot dann auch annehmen.

Es reicht also nicht wenn du schreibst die Ware nehmen zu wollen. Der Verkäufer muss dieses Angebot dann auch in irgendeiner Form bestätigen.

Unabhängig davon, was nun als Angebtot und was als Annahme des Angebotes gewertet wird: Durch das Wort ".. denke..." ist der Kaufvertrag nicht zustande gekommen, da dies keine eindeutige Willenserklärung ist.

Rein rechtlich ist das Angebot über ein Kleinanzeigenportal eine unverbindliche Information darüber, das ein Gegenstand zum Verkauf steht. Genauso wie im Supermarkt: Das Einstellen isn Regal ist eine unverbindliche Absichtserklärung. Legst du die Wre aufs Kassenband, ist das ein Angebot, zieht die Kassiererin die Ware über den Scanner, hat sie das Angebot angenommen.

So ist das bei Kleinanzeigen auch. DU musst ein Angebot abgeben, und erklären, dass du das Gerümpel kaufen wirst, (und nicht, das du drüber nachdenkst, das zu kaufen!), der Verkäufer muss sagen: Jup, ist in Ordnung. Ich verkauf es dir.

Hier ist nicht mal ansatzweise ein Vertrag zustande gekommen, es ist nicht mal ein Angebot abgegeben worden von dir!

Bei Ebay Kleinanzeigen (und andren ähnlichen Portalen, kannst du ja zB auch Preisvorschläge abgeben, ohne das das Auswirkungen hat.)

PS: Ebay - Kleinanzeigen funktioniert mit WRE GEGEN GELD bei ÜBERGABE. NICHT mit Versand!

"Ich denke ich werde die Gitarre [zum angegebenen Preis] kaufen.  ...

Ich "denke" ist keine eindeutige Willenserklärung. Was hat Dich gehindert zu schreiben: "Ich kaufe". Es fehlt dann noch die Einverständniserklärung des Verkäufers, der Dir antwortet "ich verkaufe".

Die vorherige Korrespondenz bezog sich auf die Ablaufmöglichkeit: Nachnahmeversand.

Fragen zum Zustand der Gitarre bedingen auch noch keinen Kaufvertrag.

Ein Kaufvertrag benötigt immer zwei Willenserklärungen, die des Käufers und die des Verkäufers = ich kaufe / ich verkaufe.

Nein, es ist kein Kaufvertrag zustande gekommen. Dafür müssen zwei übereinstimmende Willenserklärungen vorliegen. Der Verkäufer hat nicht zugestimmt. Dein Angebot ist missverständlich formuliert. Du solltest es widerrufen.

Ein Kaufvertrag kommt zustande, bei zwei (!!) gleichlautenden Willenserklärungen.

In Deinem Fall "ich denke, ich werde die Gitarre zum Preis x kaufen" ist nur eine halbe Willenserklärung. Wie darf man denn Deiner Meinung nach das "denke" verstehen? Vermutlich meintest Du "Ich werde die Gitarre zum Preis x kaufen", das steht da aber nicht.

Der Verkäufer muss obige Willenserklärung bestätigen mit "ja, damit bin ich einverstanden" oder "Ja, ich nehme den Kaufvertrag an" oder etwas sinngemäßes.

Alternativ kann der Verkäufer natürlich auch VOR DEINER obigen Willenserklärung geschrieben haben: "Ich biete Ihnen die Gitarre zum Preis x an". Dann wäre Deine Antwort "Ich werde die Gitarre zum Preis x kaufen" die Annahmen bzw. zweite Willenserklärung. Dein "ich denke" bedeutet aber, dass du noch nicht genau weißt ob du kaufen willst, somit ist meiner Meinung nach kein Kaufvertrag zustande gekommen.