Ebay: kann ein gewerblich angemeldeter Verkäufer per Zusatztext die Rücknahme ausschließen?

6 Antworten

Dafür hat Ebay die Möglichkeit eingerichtet mehrere Accounts zu unterhalten.... z.B. zur Trennung von privaten und gewerblichen Aktivitäten

http://pages.ebay.de/help/policies/multiple-accounts.html

Als gewerblicher Anbieter muss er auch die entsprechenden Regularien für gewerbliche Anbieter beachten und einhalten

Wenn er gewerblich auf ebay aktiv ist, ist die klausel nichtig!

Schreib ihn doch mal darauf an!

dann sperrt er mich, wenn ich Pech habe und ich kann das Produkt nicht ersteigern (ist eine Einzelanfertigung) - das will ich nicht riskieren. Aber es steht unten in seinen Bedingungen dass es innerhalb 14 Tagen zurückgegeben werden kann und im Text schließt er es aus! - ich will es ja normal nicht zurückgeben nur falls es (Gebrauchtartikel) z. B. wider Erwarten nicht hinzunehmende optische Schäden haben sollte.

Hallo,

wenn er als gewerblicher Händler angemeldet ist, dann muss er sich auch an die Regeln halten. Melde den Verstoß bei eBay, die klopfen ihm hoffentlich auf die Finger. Ist er denn ansonsten auch klar ein gewerblicher Verkäufer? Also viele gleichartige Artikel, viel Neuware usw.?

Gruß

http://www.ebay.de/itm/Nespresso-Kapselspender-Eiche-massiv-/281042417665?pt=DE_Elektronik_Computer_Haushaltsger%C3%A4te_Kaffee_und_Espressomaschinen_MW&hash=item416f6ef801

bitte aber nicht an ebay melden, ich möchte nicht dass das Angebot gelöscht wird - ist ne einmalige Gelegenheit an so ein Teil zu kommen!

@allocigar78

Wenn man sich die Bewertungen so anschaut, dann hat er zumindest in der Vergangenheit immer wieder gleiche Artikel verkauft. Also ist die Einstufung als gewerblicher Verkäufer ganz richtig. Für Privatverkäufe hätte sie ein neues Konto anlegen müssen.

@KuarThePirat

es wird ja auch angezeigt, dass er gewerblich angemeldet ist und unten in den Gesetzestexten schreibt er ja auch, dass innerhalb 14 Tagen zurückgegeben werden kann - er widerspricht sich also selbst! - aber ist ja umso besser für mich, falls was wäre...

Gewerbliche Anbieter können die gesetzlich vorgeschriebenen Widerrufs- und Gewährleistungsrechte nicht ausschließen.

Daher sollten Leute die gewerblich auf ebay sind und nun privat etwas verkaufen wollen sich einen zweiten entsprechenden Account zulegen.

in einer anderen Antwort wird geschrieben, dass individuelle Vereinbarungen im Text Vorrang vor den AGBs haben - egal was ebay sagt - was stimmt denn nun?

@allocigar78

Wenn das Profil sagt "ich bin gewerblicher Verkäufer" so ist man auch grundsätzlich als gewerblicher Verkäufer mit dem Profil unterwegs und kann weder Widerrufsrecht noch Gewährleistung ausschließen.

Daher müssen solche Leute wenn sie privat etwas verscherbeln wollen auch ein privates Nutzerkonto haben, da gelten dann andere Regeln.

private auch nicht: Gewährleistung auf Wort

Dass kann er grundsätzlich wirksam machen, wenn es sich tatsächlich um einen Privatverkauf handelt.

Es gilt da, was vertraglich zwischen Käufer und Verkäufer vereinbart ist. Was ebay dazu sagt, ist unerheblich.

Käufer und Verkäufer "vereinbaren" ja nicht speziell was - im Angebot steht beides: unten im Gesetzestext schreibt er, dass es zurückgegeben werden kann - oben schließt er es aus - es muss doch eines im Zweifel Gültigkeit haben!?

http://www.ebay.de/itm/Nespresso-Kapselspender-Eiche-massiv-/281042417665?pt=DE_Elektronik_Computer_Haushaltsger%C3%A4te_Kaffee_und_Espressomaschinen_MW&hash=item416f6ef801

@allocigar78

Doch, sie vereinbaren:

Keine Garantie oder Rücknahme da Privatverkauf

@NegierigEr

und weiter unten schreibt er "kann innerhalb 14 Tagen zurückgegeben werden" - woher soll man jetzt wissen, was als vereinbart gilt?

@allocigar78

Das individuelle geht den AGB vor. Da er neben einem Rückgaberecht auch noch ein Widerrufsrecht einräumt, würde ich dann dieses ausüben.

@NegierigEr

wo ist denn da der Unterschied? und das Widerrufsrecht ist dann nicht außer Kraft gesetzt?

@allocigar78

Der Unterschied ist, dass gewerbliche Verkäufer bei Fernabsatzgeschäften das Widerrufsrecht ausschließen können, wenn sie ein Rückgaberecht zu bestimmten Bedingungen einräumen.

Vorliegend wird durch AGB ein Widerrufsrecht und ein Rückgaberecht eingeräumt, daneben besteht Sachmängelhaftung (Gewährleistung) nach dem BGB.

Weiter sollen dann aber ausgeschlossen werden: "Rückgabe und Garantie". Da bleibt meiner Meinung nach die Sachmängelhaftung und da Widerrufsrecht übrig.