Mein Sohn wurde mit 14 Jahre 2 mal erwischt mit dem Roller ohne Fahrerlaubnis ,jetzt ist er 23 Jahre un würde gerne den Führerschein machen?

4 Antworten

Hallo.

Antrag bei der Führerscheinstelle stellen. 

Vermutlich kommt was nach bis zur MPU.
Ich würde ihm raten persönlich mit dem Beamten der Führerscheinstelle offen und ehrlich normalen Ton und mit Bedauern was mal war ein Gespräch zu suchen.

Da sind auch nur Menschen. Aber ob die darauf eingehen kann ich nicht beurteilen, ein Versuch währe es Wert.

Viel Erfolg und Glück.

Bley 1914

Das eine Problem, das dein Sohn hat, sind die Jugendsünden. Das andere, dass die Fahrerlaubnisbehörde davon erfährt. Eine Anzeige ist dort eingegangen, der Ausgang des Verfahrens aber nicht.

Normalerweise wird bei Fahren ohne Fahrerlaubnis eine Fahrerlaubnissperre verhängt, wäre bei einem 14-Jährigen Blödsinn gewesen. Bis er 17 würde, wäre die Sperre ohnehin längst abgelaufen.

Das bedeutet, dass die Fahrerlaubnisbehörde erst einmal Gericht und Staatsanwaltschaft anschreiben muss, um danach zu fragen. Dadurch wird sich die Bearbeitung des Antrages deutlich verzögern. Geduld ist also gefragt.

Ob noch etwas auf deinen Sohn zukommt, wird erst entschieden werden können, wenn die Antwort vorliegt. Wenn das Verfahren nach § 153 StPO wegen Geringfügigkeit eingestellt wurde, kann es sein, das nichts weiter passiert, wenn in den 9 Jahren nichts weiter vorgefallen ist.

Antrag stellen bzw bei der Fahrschule nachfragen. Die kennen sich bei so was aus.

Kann sein, dass es ihm immer noch nicht erlaubt ist.

müsste eigentlich aus dem erziehungsregister gelöscht sein.