Mit Simson ohne Fahrerlaubnis und ohne Führerschein erwischt?

2 Antworten

Gibst es eventuell die Hoffnung das die Staatsanwaltschaft es fallen lässt aufgrund das, dass die Erste Straftat war?

Das Verfahren wird beim jugendlichen Ersttäter in der Regel gegen Auflagen eingestellt.

Du machst gerade deine Fahrausbildung, besuchst eine Fahrschule, dir musste genaustens bekannt sein, dass du nicht ohne Fahrerlaubnis fahren darfst und dass du eine Straftat begehst. Du willst reif genug sein, um ein Kraftfahrzeug zu führen. Einfach fallen lassen wie bei einem 14-jährigen Kind, das garnicht versteht, was es macht, ist somit nicht drin.

Als Auflagen gibt es im Diversionsverfahren in der Regel Sozialstunden, seltener auch einen Verkehrserziehungskurs. Erst wenn die Auflagen vollständig erfüllt sind, wird das Verfahren eingestellt und du kannst zur Prüfung zugelassen werden, wenn die Fahrerlaubnisbehörde nicht der Ansicht ist, dass sich durch die Straftat Zweifel an deiner charakterlichen Eignung ergeben.

Beim ersten Vergehen bleibt es, sofern du noch minderjährig bist, bei einer Verwarnung. Das ist mein eigener Erfahrungswert.