Mein Nachbar ist ein Rassist, was tun?

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hallo joemaster ich finde nachahmenswert, Deine Gedanken... wie Du Deinem Freund helfen kannst und Du Dich nicht bei den weghörenden/sehenden und geht mich nichts an Mitbürgern zählen willst.. Dafür alle meine Däumchen für Dich ;)

Die Bezeichnug ist. rassistisch motiviert , wie auch Beleidigungen wenn sie gegen Menschen ausgesprochen/verübt wird, deren Hautfarbe eine andere ist, als die der Täter.

Stellt die Anzeige gemeinsam, nur so wird der Täter und sein Umfeld merken er hat sich anders zu benehmen!!! Er kommt damit nicht durch!, seine Beleidigungen haben negative Konsequenzen für ihn.

Sollte er Übeltäter Dich/Euch weiterhin belästigen hast Du etwas in der Hand.. z.Bsp. das der besagte Mieter andauernd den Hausfrieden stört!... Bringe jede Beleidigung , Bedrohung immer zur Anzeige.. hol die Polizei sofort, weil Du /ihr Angst habt vor dem Rassisten, dies wird dem Vermieter auf Dauer nicht gefallen, wenn dort öfters ein Polizei-Auto vor der Türe parkt und die Nachbarschaft findet das sicher auch nicht toll :))

wünsche Euch Durchhaltevermögen .. m.l.G. ;)h

neucromagnon  11.03.2014, 02:18

Aber es wurde doch gar nicht gegenüber der betreffenden Person geäussert. Folglich kann es auch keine Beleidigung sein, höchstens üble Nachrede. Er hat die Person ja nichtmal direkt betzeichnet. Ich glaube nicht, daß die damit vor Gericht durchkommen. PS: Wenn die beiden versuchen, das ohne Wissen der Person mit dem Handy aufzunehmen, wie das hier vielfach geraten worden ist, dann machen sie sich selber strafbar. Das ist nämlich 1. verboten und gilt 2. vor Gericht nicht als Beweis.

neucromagnon  11.03.2014, 02:27
@neucromagnon

Und ich muß hier auch nochmal hinzufügen, daß sie das mit dem Polizeiwagen vor der Tür natürlich machen können, aber dann bringen sie sich selber in Gefahr, denn dann könnte der Vermieter ihnen aus demselben Grund kündigen. Der will Ruhe und Frieden und ist nicht für die Kindereien seiner Mieter zuständig. Ich finde die Ratschläge hier teilweise ziemlich abenteuerlich. Vielleicht ließe sich die Situation ja auch beruhigen, anstatt noch immer mehr Öl ins Feuer zu gießen und dann am Ende selber Schaden davonzutragen.

himako333  11.03.2014, 18:10
@neucromagnon

der Begriff 'N....r' gilt in Deutschland heute als Schimpfwort und es sind auch schon Leute deswegen zu Schadensersatzzahlungen verurteilt worden ... unter anderem vom OLG Köln (Aktenzeichen : OLG Köln 24 U 51/09).

himako333  11.03.2014, 18:13
@neucromagnon

auch in der EU ist die Bezeichnung nicht zulässig...nur mal ein Beispiel...

Rassistische Aussagen: Parfumschöpfer Guerlain zu 6000 Euro Strafe verurteilt

In einem TV-Interview hatte er sich in krude Aussagen über "N...r" verstiegen und war deswegen angezeigt worden: Nun hat ein Pariser Gericht gegen Jean-Paul Guerlain eine Geldstrafe verhängt. Der französische Parfumeur muss 6000 Euro zahlen.

Dein Vermieter hat recht. Er ist nicht das Kindermädchen seiner Mieter. Allerdigs frage ich mich, ob es sich um strafwürdige Beleidigungen handelt, weil dein Nachbar das nicht deinem Freund gegenüber geäussert und weder ihn noch dich angegriffen hat. Soweit ich weiß muß eine Beleidigung die Ehre einer Person verletzen und das ist juristisch ziemlich eng gefasst, damit nicht jede Alltagskabbelei vor Gericht endet. Ich habe schon Fälle erlebt, bei denen eine Bekannte von marokkanischen Nachbarn wochenlang täglich körperlich bedroht, als "fettes Stück Sch..e" und als stinkend bezeichnet wurde (am Ende wurde sie sogar mit dem Messer bedroht), und das Verfahren wurde dann vor Gericht eingestellt, wegen mangelndem öffentlichem Interesse. Du siehst, dagegen ist dein Fall harmlos, und wenn das vor Gericht verurteilt wird, dann wäre Justitia nicht mehr blind.

Erstmal, das hat nichts mit Meinungsfreiheit zu tun und dein Vermieter ist da keine Hilfe. Das ist Beleidigung und ist strafbar. Rede mit deinem Freund, denn es ist auch nicht schön immer so etwas zu hören, wenn er zu dir kommt. Er sollte das wirklich der Polizei melden. Vielleicht können deine Eltern auch mal mit dem Nachbarn reden. Es ist auf jeden Fall besser da etwas zu machen.

Liebe Grüße, ele

Dein Vermieter hat zum Teil Recht. Lt. GG gibt es in Deutschland zwar die Meinungsfreiheit, allerdings sagt das GG auch, dass die eigenen Rechte an den Rechten der anderen angrenzen. Dh, dein Nachbar hat das Recht seine Meinung zu äußern, solange er damit keine anderen Rechte verletzt. Das tut er aber, indem er deinen Freund beleidigt.

er deswegen nicht kündigen darf....

Okay, dazu kann ich dir leider nichts sagen, aber ich vermute mal, dass er in dem Punkt Recht hat.

Dein Freund (oder auch du) kann Anzeige wegen Volksverhetzung und Beleidigung gegen deinen Nachbar erstatten.

Der Vermieter hat nicht ganz Recht. Ja, es gibt in Deutschland Meinungsfreiheit. Aber das, was dein Nachbar gesagt hat, fällt nicht darunter, sondern ist eine Beleidigung. Und als solche strafbar.

Also solltest du ihn auch anzeigen.