Nachbarschaftsstreit wegen Treppenhausreinigung?

4 Antworten

Der Nachbar braucht gar nicht so einen großen Aufwand machen. Es genügt vollkommen, wenn er als Anwort auf die Abmahnung eine Gegendarstellung an den Vermieter schreibt, in der er erläutert, dass die Anschuldigung unzutreffend ist, zu welchen Zeiten er üblicherweise die Treppenhausreinigung durchführt etc.

Die Abmahnung hat lediglich die Funktion, ein Fehlverhalten mitzuteilen. Sollte der Vermieter zu einem späteren Zeitpunkt kündigen wollen, dann genügt es nicht, wenn er als Begründung nur auf die Abmahnung verweist, sondern er muss im Streitfall dann erst die Pflichtverletzung des Mieters noch glaubhaft darlegen bzw. nachweisen.

Wenn ich Nachbar B wäre, würde ich das Treppenhaus reinigen wenn Nachbar A anwesend ist. Vor der Treppenhausreinigung bei ihm klingeln dass ich anfange, nach Beendigung der Tätigkeit wieder klingeln und mir das schriftlich bestätigen lassen.

Denke, Nachbar A hätte nach 2 - 3 Monaten keine Lust mehr auf dieses Kindergartengeplänkel.

Mit Strafanzeige und Abmahnung würde die Situation nur noch mehr eskalieren.

Strafanzeige ist natürlich möglich, führt aber nicht zwangsläufig zum gewünschten Ergebnis...

Wenn die Reinigung ja ordnungsgemäß erfolgt, hat er jedoch auch nichts (außer dem unnötigen Stress natürlich) zu befürchten. Selbst im Falle eines vom Nachbarn - oder dem Vermieter - eingeleiteten Rechtsstreits kann die entsprechende Klage keinen Erfolg haben und üblicherweise werden dann dem Kläger auch die Kosten des Beklagten auferlegt.

(...nur merkwürdig, dass der Vermieter dem Nachbarn blind Glauben schenkt 🤔)

... seit wann kassiert denn die Staatsanwaltschaft und ob es da eine RS gibt oder nicht, ist denen auch egal.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung