Einen falschen Rentenantrag gestellt - Widerspruch oder neu stellen?

4 Antworten

Der Rentenantrag wurde rechtsgültig gestellt und wurde abgelehnt, weil die Voraussetzungen dafür nicht erfüllt sind.

Innerhalb der Widerspruchsfrist von 1 Monat kann man das noch ändern, indem man schriftlich erklärt, die Altersrente für langjährig Versicherte beantragen zu wollen.

Ist diese Frist verstrichen, muss dein Bekannter einen neuen Antrag stellen. Gerade bei einer vorzeitigen Rente mit Abschlägen ist es wichtig, das Datum des gewählten Beginns anzukreuzen. Den Antrag kann man bis zu drei Monaten nach dem gewünschten Termin stellen. Wenn er ihn im Mai stellt, kann die Rente frühestens ab 01.02.2021 beginnen.

Es gibt in jeder Stadt und Gemeinde Versichertenberater, die kostenlos beim Antrag helfen.

Beides machen:

Ihr legt vorsorglich Widerspruch gegen die bisherige Entscheidung ein. Und reicht die richtigen Daten nach. Und ihr beantragt dabei nochmal die Rente, diesmal aber richtig. Den Widerspruch begründet ihr damit, dass ihr versehentlich was falsches angekreuzt habt.

Beides zusammen manchen, damit die Behörde sieht, was gemeint ist. Zusammen mit dem Widerspruch deshalb, weil ihr so die Chance habt, dass die Rente rückwirkend ab November ausgezahlt wird. Wenn man keinen Widerspruch einlegt, dann bekommt man Rente erst ab dem jetzt neu gestellten Antrag!

Irgendwo steht ein Passus, dass der versicherte selbst für die Richtigkeit der Angaben verantwortlich ist, auch wenn ihm ein Dritter geholfen hat. Er muss nur diesen ursprünglichen Antrag "wegen Irrtums" neu stellen.

Hugito  07.05.2021, 17:25

Bei privaten Versicherungen ist das sicher so. Doch die staatliche Rentenkasse unterliegt nicht dem Zivilrecht, sondern dem Öffentlichen Recht. Hier gelten voll die Grundrechte und das Rechtsstaats- und das Sozialstaatsprinzip. Der Rentenantrag ist für Laien kompliziert. Zudem unterlässt der Staat - wegen Korona - die notwendige Beratung und Hilfe bei der Antragstellung. Nach dem Bundesverwaltungsverfahrensgesetz und dem Sozialgesetzbuch ist die staatliche Rentenversicherung aber zu umfangreicher Beratung und Hilfe bei der Stellung von Anträgen verpflichtet. Wenn nun ein Rentner einen Fehler bei der Antragstellung macht, dann darf ihm dies nicht entgegen gehalten werden. Etwas anderes gilt nur bei vorsätzlichen und wahrheitswidrigen Falschangaben. Nicht aber bei versehentlichen Fehlern, weil ein Laie überfordert ist.

Wenn dem Antragsteller von der Rentenkasse hier nicht geholfen wird, dann soll er nach dem Widerspruchsbescheid zum Sozialgericht gehen. Der Sozialrichter wird dann für Klarheit sorgen und der Behörde die Rechtslage erklären.

DerHans  07.05.2021, 17:31
@Hugito

Am Ergebnis ändert das doch nichts. Der ursprüngliche Antrag wird eben auf EM-Rente bzw. vorzeitiges Altersruhegeld umgewidmet.

Hugito  07.05.2021, 17:33
@DerHans

Ja genau. Aber das muss im Rahmen der ersten Antrags vom November geschehen. Der muss berichtigt werden, deshalb der Widerspruch. Das Problem beim neuen Antrag (Mai) ist, dass die Rente erst ab dem neuen Antrag (Mai) gezahlt wird. Damit würde er ein halbes Jahr Rente verlieren.

DerHans  07.05.2021, 17:34
@Hugito

dadurch hätte er aber auch weniger Abschlag.

Hugito  07.05.2021, 17:35
@DerHans

Das mag sein. Aber er muss lange leben, bis er das halbe Jahr Rente wieder rein hat.

Die Sachlage war nun so, dass er ab dem November 2020 in Rente gehen können (genauer, in die Rente für langfristig Versicherte, mit Abschlägen).

Schon gewußt: es gibt da Altersrenten für langjährig (35 Versicherungsjahre) und besonders langjährig Versicherte (45 Versicherungsjahre)!?

https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Rente/Allgemeine-Informationen/Rentenarten-und-Leistungen/Altersrente-fuer-langjaehrig-Versicherte/altersrente-fuer-langjaehrig-versicherte_node.html

Gruß siola55

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung