Hallo, Ex Frau Rente wegen Erwerbsminderung Versorgungsausgleich?

2 Antworten

Lieber Peter,

aus eigener Erfahrung mit Erwerbsminderungsrenten und Versorgungsausgleich kann ich dir mitteilen, dass die durch den Versorgungsausgleich in der Ehezeit erworbenen Anwartschaften auf eine Versorgung wegen Alters oder Invalidität hälftig zwischen Ehegatten aufgeteilt wird.

Dadurch wird das Versorgungsschicksal der Ehegatten grundsätzlich endgültig und dauerhaft getrennt!

Demzufolge gibt es nach meiner Meinung hier kein zurück - auch nicht durch eine erneute Teil- oder Vollzeitbeschäftigung deiner Ex-Frau.

Gruß siola55

Hallo Peter, 

dass deine Ex-Frau wieder eine Beschäftigung aufnimmt hat auf den Bestand des durchgeführten Versorgungsausgleiches keinen Einfluss. Das gilt unabhängig von der Rechtsanwendung - das Rentnerprivileg ändert also hieran nichts.