Mein Harzt 4 wurde gepfändet, kann ich das Geld zurück buchen lassen?
Hallo ihr lieben, ich habe ein riesen Problem! Mein Koto wurde gepfändet, nun hab ich kein Geld zum leben mehr und weiß nicht wie ich mich verhalten soll... Kann ich zu meiner Bank gehen und das Geld zurück buchen lassen? Denn einige Bekannte von mir haben gesagt das Hartz 4 nicht pfändbar ist und ich ein Recht auf das Geld habe.
Bitte um hilfreiche Antworten!
6 Antworten
Wenn Du das Konto in ein P-Konto umwandeln lässt, wird der Grundfreibetrag für 4 Wochen rückwirkend wieder freigeschaltet. Du hast einen Anspruch auf die Umwandlung, frag Deine Bank. Möglicherweise benötigst Du ein Schreiben einer Schuldnerberatungsstelle dafür - vermutlich ist es ohnehin sinnvoll, Hilfe von dort in Anspruch zu nehmen, um die Schulden zu regulieren oder zumindest weitere (kostenträchtige) Maßnahmen der Gläubiger zu verhindern.
Pfändungsfreiheit für Sozialgelder gibt es seit diesem Jahr nicht mehr, es geht tatsächlich nur mit dem P-Konto.
Du gehst morgen gleich zur Bank und lässt dein Konto auf ein P- Konto umwandeln ,so hast du einen Freibetrag von 1028 €,aber bitte das schnell erledigen ,denn dann ist bis zur Freiheitsgrenze dein Geld geschützt.
Du musst Dein Konto auf ein sogenanntes P Konto umändern lassen. Dann hast Du einen verfügbaren Freibetrag an den keiner dran ausser Du
Meines Wissens kann man sein Konto vor Pfändungen schützen. Frage die Schuldnerberatung beim Amtsgericht, (D)einen Anwalt oder die Bank danach.
Die Lösung lautet ganz einfach Konto auf p- Konto umwandeln lassen.
Du hättest ein Pfändungsschutzkonto gebraucht, nur dann ist das Geld nicht pfändbar. Du hättest dich vorher drum kümmern müssen und deswegen ist das Geld jetzt unwiderbringlich weg.
Wie dann erfolgt das rückwirkend? In was für ein zeitraum denn?
Hier ein Link zu der viele Fragen beantwortet; http://www.vz-nrw.de/p-konto
Wann muss das "normale" Girokonto bei einer drohenden Pfändung umgestellt werden?
Auch nach Zustellung einer Pfändung kann das Girokonto noch in ein P-Konto umgewandelt und so dessen spezieller Pfändungsschutz gesichert werden. Dies muss jedoch bei der Bank beantragt werden. Die Bank ist gesetzlich zur Umwandlung innerhalb von vier Geschäftstagen verpflichtet. Der automatische Pfändungsschutz auf dem P-Konto gilt dann sogar rückwirkend für den kompletten Kalendermonat, in dem das Konto gepfändet wurde. Voraussetzung dafür ist, dass die Umwandlung innerhalb von vier Wochen seit dem Eingang des Pfändungsbeschlusses bei der Bank erfolgt ist.
Voraussetzung dafür ist, dass die Umwandlung innerhalb von vier Wochen seit dem Eingang des Pfändungsbeschlusses bei der Bank erfolgt ist.
kann ich das nicht mehr zurückbuchen lassen, mir wurde gesagt wenn ich mit mein Bescheid zur Bank gehen dann müssen die das zurückbuchen und mir auszahlen... oder hab ich da falsche Infos von jemand bekommen?
Stimmt nicht ganz P- Konto,das kannst du schon glauben.
wenn die Pfändung bereits abgewickelt und das Geld an den Gläubiger ausgekehrt wurde, dann dürfte es etwas schwieriger werden. das kann man u.U: daran erkennen, daß der Betrag, versehen mit einem Minuszeichen und dem Pfändungsaktenzeichen, im Kontoauszug auf der Sollseite erscheint. mfg,
nö - wenn der Fragesteller morgen, Montag zu seiner Kontoführenden Bank sich bewegt und das Konto auf ein P-Konto umwandeln, dann erfolgt das rückwirkend.
Er kann dann im Rahmen des Pfändungsfreibetrages (1.028,99€) über sein Konto verfügen.