Darf eine Rente von 1100 Euro gepfändet werden ?

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deine oma soll zur bank gehen und ihr konto als p-konto einrichten (pfändungsschutzkonto) und freibetrag liegt, wenn das nicht erhöht wurde diesjahr bei 1045,00 euro könnte auch schon bei 1073,00 euro liegen, und einen guten rat gebe ich dir noch so nebenbei, egal ob sich das alt oder neuschulden sind, sie soll sich einen guten anwalt aufsuchen, und sich erkundigen wie man diese schulden verringern könnte, ich weiss das es funktioniert, da ich die lage bei euch nicht kenne und nicht weiss woher diese schulden stammen, kann ich nicht viel zu sagen, da die eintreiber nicht ganz sauber sind, arbeiten die genau so mit tricks wie jeder andere, den ist das egal woher die gelder kommen, und vor allem wie, wenn jemand geld von ihr haben will, soll erst mal belegen wegen was, und wofür :) so lange diese leute das nicht belegen können gibts auch kein geld, man kann auch einen vergleich machen, und jeder bürger kann insolvenz anmelden, drohe diese eintreiber damit insolvenz anmelden zu wollen, wenn die sich nicht mit deine oma einigen wollen, da deine oma schon alt ist wissen die warscheinlich selber da gibt es nichts zu holen, dann werden die sich mit ihr einigen;)  ich habe mit sowas aus 60 000 euro vorderung auf 25 000 euro runter drücken können, mit anwalt :) viel erfolg, und noch was am ende, keine angst vor schulden, mittlerweile sind 80% der menscheint in deutschland und weltweit verschuldet, ohne schulden funktioniert hier nichts mehr

1073,00 stimmt exakt, P-Konto eingerichtet, alles gut. habe viele Dank für Deine wertvolle Antwort . Meine 94-jährige Mutter lässt Dich unbekannterweise herzlich grüßen! 

Luisa

@luisa51

DANKE :) Gruss zurück und sag ihr sie soll sich keine sorgen machen wegen schulden :) immer schön lachen und sich nicht den tag versauen lassen

Pfändungsschutzkonto einrichten -> 

Beim P-Konto ist automatisch ein Grundfreibetrag in Höhe von 1.073,88 € je Kalendermonat vor Pfändungsmaßnahmen geschützt. 

Wenn Sie verheiratet und/oder für Kinder zum Unterhalt verpflichtet sind, können Sie weitere Freibeträge beantragen. Der Grundfreibetrag erhöht sich um 404,16 € für die erste Person, für jede weitere Person um 225,17 €. Das gilt auch, wenn Sie ALG II oder Grundsicherung für Personen aus Ihrer Bedarfsgemeinschaft erhalten. Bekommen Sie Kindergeld, so ist dieses ebenfalls geschützt.

da du das mal angesprochen hast, ist es ist vllt mal ganz wichtig zu erwähnen, das am ende des monats ganze geld abgehoben sein muss, sonst wird das gefändet

So weit ich weis liegt der pfändungsfrei Betrag im 900 Euro bereich für 1 Person .

Es gibt einige online Rechner einfach MA schauen im netz.

Damit das Konto nicht gesperrt werden kann  bzw Geld eingezogen muss ein extra Konto eröffnet werden das so genante P-Konto .

Auf einem normalen Konto kann meines wissen legal von banken oder Gläubigern ein Antrag auf Zurückhaltung des Geldes gestellt werden bis hin zum Einzug des Geldes.  

Beim p Konto nicht so einfach möglich und rechtens solange dort der frei Betrag nicht überschritten wird .

Kann sein das mittlerweile auch neue Reglung gelten aber so weit ich weis ist das wie beschrieben.