Darf eine Rechtsanwaltskanzlei mein Konto pfänden?
Guten morgen, ich war gerade bei meiner Bank und hab gesehen, dass eine Rechtsanwaltskanzlei mein Komplettes Konto gepfändet hat obwohl ich ein P-Konto habe. Ich beziehe Hartz 4 und bin auf das Geld angewiesen.
9 Antworten
Auch eine Anwaltskanzlei kannn als Gläubiger nur eine titulierte Forderung über einen PFüB beitreiben. Und auch dafür gelten bei einem P-Konto die Pfändungsfreigrenzen https://anwalt-kg.de/privatinsolvenz-recht/privatinsolvenz/aktuelle-pfaendungstabelle-und-pfaendungsfreigrenzen/: __________________________ sprich Deine Aussage Deine kompletten Zahlungen nach SGB II seien gepfändet worden ist schlichtweg falsch .... das ist nicht möglich.
Also wende Dich bitte umgehend an Deine Bank und frage, wo der Fehler liegt, dass Du z.Z. überhaupt nicht an Geld herankommst.
Bei einem normalen Girokonto nimmt die Bank nach der Pfändung vier Wochen lang keine Verfügungen mehr vor. Das darf sie aber bei einem Pfändungsschutzkonto nicht. Sie muss für den Kontoinhaber bis zum pfändungsfreien Betrag jeden Auftrag erledigen. Deshalb heißt es so. Natürlich unterliegt das den pfändungsfreien Betrag übersteigende Guthaben der Pfändung. Außerdem wird diese Pfändung natürlich in der Schufa eingetragen. Deshalb machen Anwälte das.
Natürlich kann ein P-Konto gepfändet werden und natürlich kann das auch ein Anwalt.
Wenn es um ein anderes Konto geht , das kann natürlich auch gepfändet werden.
Wenn du also mehr Geld als den Freibetrag auf deinem P-Konto hast, wird dir das natürlich auch weggepfändet.
Ja, sie dürfen pfänden, wenn Du dort Schulden hast und die Kanzlei einen Titel hat.
Außer zusätzlichen Kosten passiert da jedoch nichts, weil Deine Bank ja weiss, dass Du ein P-Konto hast.
Normalerweise werden Pfändungen doch angekündigt und normalerweise, gibt es eine Untergrenze, ab welcher erst gepfändet werden darf...
Hast Du vielleicht Schreiben von dieser Kanzlei erhalten und sie einfach ignoriert? Dann wärst Du selber schuld, hättest eben gleich reagieren müssen!
Dennoch: laß' Dich sofort anwaltlich beraten, vielleicht war die Pfändung nicht rechtens und Du bekommst das Geld zumindest teilweise wieder...
Wieso sitzt du fest ? Der Weg nachhause ist wohl möglichj
Du hast schon lange vor Corona den ersten Brief bekommen, bis zu einer Pfändung vergeht viel Zeit ein einigen Briefen.
Corona taugt in dem Fall nicht als Ausrede.
Das ist eine "Trollfrage" als 1. Frage!
hab ich keine Möglichkeiten aktuell Meinen Briefkasten zu leeren
Auch wenn das irrelevant ist .... letztendlich liegt es ausschließlich in Deiner Verantwortung dafür Sorge zu tragen, dass Du ! Deine Post liest.
laß' Dich sofort anwaltlich beraten, vielleicht war die Pfändung nicht rechtens
sorry .... sinnfrei .... bevor eine Forderung tituliert wird, erhält jeder Gläubiger einen Mahnbescheid, anhanddessen er sich 14 Tage zur Forderung äußern bzw. bei Fehlerhaftigkeit eine solche zurückweisen kann. Ist eine Forderung erst einmal tituliert gibt es ( außer in eher exotischen Einzelfällen ) keine Möglichkeit mehr eine solche zurückzuweisen.
Ich sitze leider seit der Corona zeit in einem anderen Bundesland fest, dementsprechend hab ich keine Möglichkeiten aktuell Meinen Briefkasten zu leeren deshalb kann ich leider nicht sagen ob ich ein Brief bekommen haben oder nicht