Mein Grundstück ( Eckgrundstück)besteht aus drei Flurstücken.Zwei dieser Flurstücke sind Straßenland.Aber...?

4 Antworten

Wenn die Dir gehörigen Flustücke zu Straßenland erklärt werden und lünftig auch als Straßenland genutz werden sollen, stellt das m.E. eine Enteignung dar, da Du die Grundstücke überhaupt nicth nutzen kannst ... hast Du denn (bisher) für die Nutzung als Staße eine Entschädigung erhalten oder hat die Gemeinde ein Vorkaufsrecht ...

gegen die eingetragene Baulast (steht vermutlich auch im Grundbuch) wird man dagegen kaum etwas machen können ..

Glaube ich nicht ....

Habt ihr eine Genehmigung für die Nutzung der Grundstücke als Garten und den Zaunbau oder habt ihr das einfach so gemacht?

Nein, das wirst du wohl nicht können. Du hättest dich bereits vor Jahren mit der Gemeinde in Verbindung setzen können um die Besitzgrenze an die Eigentumsgrenze anzupassen.   Vielleicht hätte sie dir damals die Flächen nach Vermessung sogar verkauft. Falls du die Flächen widerrechtlich nutzt, solltest du den Zaun selbst abbauen, da dir dann auch keine Entschädigungsansprüche zustehen. 

Vermutlich nicht.

Mit welcher rechtlichen Grundlage sollte das denn möglich sein?