Baum an Grundstücksgrennze zur öffentlichen Weg, Bestandschutz?

3 Antworten

Im Zweifel die Gemeinde - Bäume und Sträucher dürfen nur bis an die Grundstücksgrenze gehen, aber nicht auf ihr

Auf der Grenze, darf nicht sein. Da für Birken auch keine Sonderreglung in kraft tritt, ist das so schon OK. Bei einer alten Eiche, wäre das eventuell was anderes.

und da sie auf Gemeindegrund gestanden hätten hat er von der Gemeinde die mündliche Erlaubnis eingeholt die Bäume zu fällen.

Was sagt denn die Gemeinde zu dieser "mündlichen" Genehmigung?

Einfach gefällt, dann hätte der gute Herr Landwirt aber ganz sicher ein Problem!

Eine genauere Antwort an wen Du Dich jetzt wenden könntest ist etwas schwierig, weil es von Bundesland zu Bundesland schon Unterschiede in den Regelungen gibt - aber die Gemeinde selber ist schon ein guter Ansprechpartner. Sie mögen Dir dann einfach belegen, dass von diesen Bäumen eine Gefahr ausgegangen ist! So einfach fällt nämlich keiner irgendwelche ausgewachsenen Bäume - schade drum :-(

Und man hätte Dich zumindest VORHER anhören müssen!