Wer zahlt die Reparatur einer auf meinem Grundstück stehenden Stützmauer?

8 Antworten

In aller Regel ist der zuständig von welchem die Gefahr ausgeht, bzw. von dem welcher die Gefahr geschaffen hat.

Allerdings geht bei Schönheitsfehlern ja keine Gefahr aus. Damit kann der Nachbar nichts fordern. Sonst kannst du ja von ihm verlangen das er sein Haus neu streicht oder in einer anderen Farbe eindeckt.

Meines Wisses gilt die Regel der halbierten Kosten nur für Einfriedungen, d. h. Zäune, Mauern etc,, die genau auf der Grenze stehen. Für Bauwerke, die auf einem Grundstück stehen, ist dessen Eigentümer zuständig. Verlagen darf man nur die Abwehr von Gefahren, wenn keine bestehen, kann man nichts verlangen.

Wenn dein Nachbar eine Schönheitsreparatur will, könntest du ihm erlauben, diese auf seine Kosten von einer Fachfirma machen zu lassen und dafür ein Betretungsrecht auf dein Grundstück einräumen. Deiner Sicherungspvlicht bist du meiner Meinung nach mit dem Fachgutachten nachgekommen.

Der Eigentümer der Mauer bezahlt die Reparatur.

Wem gehört denn die Mauer? Der Eigentümer zahlt.

Wurde sie denn errichtet, weil oben etwas aufgeschüttet, oder unten abgegraben wurde?

Wem gehört die Stützmauer, das wäre eine grundsätzliche Frage. In diesem Falle dir. Geht von der Stützmauer eine Gefahr aus, wenn die Sanierung nicht vorgenommen wird, Gelände abrutschen kann ? Nein, nach deiner Aussage.

Wenn dem Nachbar der Zustand der Stützmauer nicht gefällt, kannst du ihm erlauben, dass er auf seine Kosten Sanierunsgarbeiten an der Mauer ausführen lassen darf.

Das aber immer schriftlich vereinbaren. Aufgrund deiner Schilderung bist du nicht verpflichtet, da keine Gefahr von der Stützmauer für die Nachbarn ausgeht, dich an den Kosten zu beteiligen.

Wenn du ganz sicher gehen willst, dass keine Gefahr für den Nachbarn durch diese Stützmauer ausgeht, könntest du ein Gutachten erstellen lassen, was dir dann auch eine gewisse Sicherheit gegenüber Forderungen deiner Nachbarschaft ,gibt.

Ich würde dem Nachbarn vorschlagen, das sein Gutachten erstellt wird. Kommt der Gutachter zu dem Ergebnis, dass keine Gefahr von der Stützmauer ausgeht, dann zahlt der Nachbar das Gutachten. Wird festgestellt, dass doch eine Gefahr besteht ,dann würdest du die Kosten für das Gutachten übernehmen. Müsstest freilich dann auch die Sanierungskosten übernehmen. Das alles aber in Schriftform vereinbaren..

Ich bin im Baugewerbe tätig. Hatte eine Baustelle die höher lag, als die des Nachbarn der auch baute. Der Nachbar hatte schon die Bodenplatte für sein. Haus hergestellt. Von einem Geologen wurde ein Bodengutachten erstellt, was zu dem Ergebnis kam,. dass keine Stützmauer erforderlich sei. Also wurde auch keine eingeplant.

Es kam jedoch zu einem Starkregen und ein Teil des Grundstückes vom höher gelegenen Bauplatz rutsche weg und verschüttete die Bodenplatte der darunter liegenden Bodenplatte.

Am Ende fielen da immense Kosten für Freiräumung der Bodenplatte an und zudem musste dann doch eine Stützmauer erstellt werden.

Die Versicherung des Geologen übernahm wegen seiner Fehleinschätzung einen Teil der Kosten.

Wenn sich Wasser hinter einer gemauerten Stützwand bei Hanglagen sammelt, kann es mit der Zeit dazu kommen, dass sich Steine aus der Mauer lösen und die Mauer instabil wird. Das dar manscht unterschätzen.Mitunter findet man an solchen Mauern auch kleinere Tonröhren die es ermöglichen, dass sich kein Wasser hinter der Mauer staut, dieses durch die Tonröhren abfliessen kann.