Haus und Halle vermieten?

4 Antworten

beim bauamt

das wird mischgebiet sein

da geht dann beides

aber wer soll in der halle wohnen?

Das ergibt sich aus dem Bebauungsplan. Häufig sind in Gewerbegebieten Wohnungen nur für den Betriebsinhaber oder Aufsichtspersonal (Hausmeister o. ä.) zulässig.

Hallo,

zunächst sollte man einen Blick in den Bebauungsplan werfen. Dort steht, was zulässig ist.

Dann kann es Baulasten geben (Baulastenverzeichnis bei der Baugenehmigungsbehörde!!!).

Beim Gewerbeamt.

nein, das bauamt, das gewebeamt ist für dinge mit dem gewerbe

aber hier geht es um die nutzung der immobilien