Mein Freund ist auf Bewährung und hat jetzt ne doppelte Anzeige wegen gefährlicher Körperverletzung. Was nun?

5 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Du wirst Dich darauf einrichten müssen ihn für längere Zeit in der JVA zu besuchen.

War die Bewährungsstrafe auch wegen Körperverletzung? Ich vermute mal ja.

Er wird bis zum neuen Prozeß in Untersuchungshaft bleiben. Danach kann er die neue Strafe zuzüglich der Bewährungsstrafe absitzen. Als Bewährungsversager dürfte es auch mit einer vorzeitigen Entlassunf nach § 57 StGB nur schwer was werden.

afradero325 
Fragesteller
 08.03.2017, 13:59

Bewährung  nicht wegen körperverletzung

Artus01  08.03.2017, 19:02
@afradero325

Aber auch dann wird die Bewährung sehr wahrscheinlich widerrufen, vor allem wenn er weiterhin in Untersuchungshaft bleibt.

Der wird wohl länger in der JVA bleiben müssen.,

Wenn die Vorstrafe auch Körperverletzung war, dann wird er wohl bis zur Verhandlung in der JVA bleiben müssen.

Bewährungsversager, haben es schwer, eine gute Sozialprognose zu bekommen.

Er wird bis zum Gerichtstermin in Haft bleiben
Entweder wird es einer Gesamtstrafe geben oder 2 verschiede die dann zusammengezählt werden.

Diese Personen werden in der Regel auch nicht Vorzeitig entlassen.

Mit Gruß

Bley 1914

Richte dich darauf ein, dass du bald eine Besuchserlaubnis brauchst. Alternativ du suchst dir einen Freund, der kein Abo fürs Gericht hat.

afradero325 
Fragesteller
 01.03.2017, 01:10

kommt er auf keinenfall da aus der sache raus? kein funken hoffnung?

CyberHorst  01.03.2017, 01:15
@afradero325

Die Hoffnung stirbt bekanntlich zuletzt. Aber der Typ scheint so selten dämlich, dass selbst wenn er Glück hat und "raus kommen" sollte, du einen Coutdown starten kannst, bis er wieder abgeführt wird.

Hm Bewehrung ist immer schwer ^^ da is man wegen Kleinigkeiten dran da schwere Körperverletzung vorliegt vermute ich, dass er ins Gefängnis muss 

hört sich ja übel an. War er dir gegenüber schon mal gewalttätig?

afradero325 
Fragesteller
 08.03.2017, 13:59

Nein!