Was kann ich bekommen bei gefährlicher Körperverletzung?

5 Antworten

Es kommt, neben deinem Alter (Jugendstrafrecht oder Erwachsenenstrafrecht) vor allem darauf an, Wann die einzelnen Straftaten passiert sind. Im Jugendstrafrecht werden oft Gesamtstrafen gebildet, d.h., die aktuelle Verurteilung würde wegfallen, die Strafe mit der "neuen Sache", der Körperverletzung "verrechnet". Solange es unter 2 Jahren bleibt, kannst du dann auf Bewährung hoffen. Bist du nach Erwachsenenstrafrecht verurteilt, passiert folgendes: Wenn die Körperverletzung zeitlich VOR dem Diebstahl lag, wird ebenfalls eine Gesamtstrafe gebildet. Dann gilt obiges. Wenn nicht, bekommst du eine separate Verurteilung. Wenn die (Körperverletzung) dann wiederum unter 2 Jahren liegt, kannst du erneut eine Bewährung bekommen (da es sich um unterschiedliche Taten handelt). Aber VORSICHT: Das hängt vom Einzelfall ab! Falls du eine Bewährung bekommst, wirst du in der ersten Bewährung eine Rechtsfolge erfahren (meistens sind das zusätzliche Auflagen oder eine Verlängerung der Bewährungszeit). Dann hättest du zwei Bewährungen parallel. Doch vorsicht: wenn du genug Einzelstrafen "gesammelt" hast und die gemeinsam über 2 Jahren Haftzeit liegen, dann ist die Haft so gut wie unvermeidbar. Am besten berätst du dich aber mit einem Anwalt. Den gibt es auch schon jetzt kostenlos, wenn du bei deinem Amtsgericht nach "Beratungshilfe" fragst. Dazu brauchst du deinen Personalausweis und einen Einkommensbescheid. Wenn du natürlich ausreichend Geld verdienst, fällt das natürlich flach.

Wenn Du Bewährung hast, kriegst Du jetzt eine Haftstrafe. Wie lange, hängt von vielen Faktoren ab, zum Beispiel, ob es Dir leid tut, ob das Opfer bleibende Schäden hat, ob Du weitere Vorstrafen hast usw.

Frag am besten Deinen Bewährungshelfer, der müsste sowas doch wissen.

Wenn du ein Dieb und Schläger bist hoffe ich nicht, dass du nochmal Bewährung kriegst. Gefährliche Körperverletzung gibt keine Geldstrafe mehr, erst recht nicht wenn du vorbestraft bist.

Back schonmal nen Kuchen mit ner Feile

kommt drauf, wie schwer die Körperverletzung ist. einbuchten könnte dir nicht schaden, da kannst du in aller ruhe über dein leben nachdenken.

Ja die geschädigten sind nicht verletzt Und bewährungshelfer habe ich nicht bekommen. Ich bin seid heute erst auf Bewährung!