Bewährung IST abgelaufen jetzt bekomm ich ne neue Anzeige

4 Antworten

Die Bewährung hast du geschafft, d.h. also diese Strafe ist vom Tisch. Andernfalls hätte man ja die Bewährung widerrufen und dich zum absitzen der Strafe verdonnern können. Was jetzt passiert hängt entscheidend davon ab wie hoch man die Körperverletzung hängt, wenn es bei einer Geldstrafe bleibt fein, wenn es allerdings um die Frage gehen sollte ob deine Strafe noch einmal eine zur Bewährung ausgesetzt werden soll, wird vermutlich die Aussage in den Raum geworfen werden, dass die erste Bewährung dir nicht Warnung genug war und kein Umdenken erreichen konnte. Soll heißen es könnte schwieriger werden noch einmal Bewährung zu bekommen. Wenn du noch auf eine Geldstrafe hoffst bzw. hoffen kannst, dann ist das aber ja eh alles hypothetisch.

Es kommt darauf an. Wenn dies nach Ende der Bewährungszeit passiert ist, kann dies keinen Einfluß mehr auf die Bewährung haben. Die Strafe ist in jedem Fall trotzdem zu erlassen.

Wenn die Tat allerdings noch wegen der laufenden Bewährungszeit begangen wurde, gilt folgendes:

Die Strafe wird so lange nicht erlassen, bis es einen rechtskräftigen Abschluß des neuen Verfahrens gibt - Einstellung, Freispruch oder Verurteilung. Weil erst dann klar ist, ob Du während der Bewährungszeit eine neue STraftat begangen hast. Und erst dann entschieden werden kann, ob die Bewährung widerrufen werden muß.

Sollte die Strafe bereits erlassen worden sein und wirst Du in dem neuen Verfahren innerhalb eines Jahres nach Ende der Bewährungszeit zu einer Jugend- oder Freiheitsstrafe von mindestens 9 Monaten verurteilt, kann der Straferlass noch rückgäng gemacht werden und Du müßtest die Strafe doch noch verbüßen.

Okay also Bewehrung ist seit 1,5-2jahren vorbei das heißt wenn alles gut läuft kann ne Geldstrafe auf mich zu kommen..????

@82pwpeter

Ja, davon kannst Du ausgehen. Einen Widerruf der bereits erlassenen Strafe gibt es jedenfalls ganz sicher nicht.

Die Bewährungszeit ist nicht nur dafür gedacht, das der Verurteilte sich für die Dauer der Bewährung am Riemen reißt, sondern ist mit der Erwartung verknüpft, dass künftig keine weiteren Straftaten begangen werden.

Diese Erwartung des Gerichts hast Du enttäuscht, was nicht mehr zum Widerruf der Bewährung führen kann, sich aber bei einer zukünftigen Verurteilung durchaus negativ für Dich auswirken kann.

Also, zumindest hast Du offensichtlich nicht gegen Bewährungsauflagen verstoßen. Dennoch ist es eine Fortsetzung von Straftaten. Ich bin ziemlich sicher, dass es dieses Mal nicht so glimpflich ausgehen wird. Es gibt immerhin eine über Dich geführte Akte, in der auch vergangene Fälle verzeichnet sind.

Ich frage mich wie man sich so schwer unter Kontrolle haben kann. Kehre mal in Dich und sehe zu, dass Du Dich in den Griff bekommst. Und zwar nicht nur für die Zeit, in der man Dich mit Bewährungsauflagen dazu zwingt.